Grundstücksvorlage - 2025/0446

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Mietvertrag zwischen der Kreisstadt Merzig und der Katholischen Kirchengemeinde Hilbringen zur Anmietung des Pfarrzentrums in Hilbringen als Veranstaltungsstätte der Kreisstadt Merzig wird gemäß § 2 II des gültigen Vertrages um ein weiteres Jahr, bis zum 31.03.2027, verlängert.

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Sachverhalt

Zwischen der Kreisstadt Merzig und der Katholischen Kirchengemeinde Hilbringen besteht seit dem Jahr 2016 ein Mietvertrag für das Pfarrzentrum in Hilbringen. Das Pfarrzentrum Hilbringen dient als Dorfgemeinschaftshaus für die Hilbringer Bürger und Veranstaltungsstätte der Kreisstadt Merzig. Der Mietvertrag ist zuerst einmal befristet bis zum 31.03.2026 geschlossen.

§ 2 Abs. 2 des Mietvertrages räumt der Stadt als Mieterin das Recht ein, durch schriftliche Erklärung gegenüber der Vermieterin, die dieser sechs Monate vor Mietende zugehen muss (also spätestens zum 30.9.2025), die Fortsetzung des Mietverhältnisses um ein weiteres Jahr herbeizuführen. Das Mietverhältnis verlängert sich nach der ausgeübten Verlängerungsoption demnach um jeweils ein weiteres Jahr, falls es nicht von einer Vertragspartei sechs Monate vor seinem Ablauf gekündigt wird.

 

Die Kreisstadt Merzig hat aktuell bereits die ersten Anfragen zur Nutzung des Pfarrzentrums Hilbringen als Veranstaltungsstätte für das kommende Jahr 2026. Aus diesem Grund beabsichtigt die Verwaltung, den Mietvertrag entsprechend des § 2 Abs. 2 für ein weiteres Jahr zu verlängern. Innerhalb der nächsten sechs Monate wird eine längerfristige Lösung erarbeitet.

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Finanzielle Auswirkungen:

Mietzahlungen zzgl. Nebenkosten.

Einnahmen durch die Vermietung als Veranstaltungsstätte.

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