Beschlussvorlage - 2025/0433

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Änderung der Gebührensatzung zur Satzung der Kindertageseinrichtungen in der Kreisstadt Merzig wird gemäß der Beschlussfassung des Kreistages über die Änderung der Kreisgebührensatzung für Kindertageseinrichtungen beschlossen. 

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Sachverhalt

Seit dem Kindergartenjahr 2021/22 werden die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen nach kreisweit einheitlichen Sätzen vom Kreistag beschlossen. Die Höhe des als Prozentanteil der Fachpersonalkosten zulässigen Elternbeitrages wird vom Land durch Gesetz festgelegt. Das vom Landtag am 26.04.2023 beschlossene Beitragsfreie-Kita-Gesetz sieht eine schrittweise Abschaffung der Elternbeiträge bis zum 01. Januar 2027 vor. Der Anteil der Elternbeiträge an den Personalkosten wurde zum Beginn des Kindergartenjahres 2023/24 zunächst von 12,5 Prozent auf aktuell 7,5 Prozent gesenkt. Gleichzeitig steigt der Landeszuschuss zu den Personalkosten für die Träger um den gleichen Prozentsatz.

 

Zu Beginn des Kindergartenjahres 2025/26 (01.08.2025) sinkt der Elternbeitrag um weitere 2,5 Prozent auf 5 Prozent der Personalkosten.  Mit der Anpassung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen werden die vom Kreis als kreisweit einheitliche Gebührensätze beschlossen Beträge übernommen.

 

Der Kreistag hat am 07. April 2025 den Beschluss über die in der Anlage beigefügte Kreisgebührensatzung gefasst, nach Beschlussfassung der städtischen Gebührensatzung in der Sitzung des Stadtrates am 22. Mai 2025 erfolgt die Veröffentlichung der Gebührensatzung als Grundlage der Veranlagung für das neue Kindergartenjahr.

 

Grundlage für die Berechnung der Elternbeitragssätze für die verschiedenen Angebote durch den Kreis ist die Summe der von den Trägern kalkulierten Personalkosten sowie der erwartete Auslastungsgrad.

 

Für das Kindergartenjahr 2025/26 hat der Kreis folgende Beträge berechnet, die in der Gebührensatzung festgelegt werden sollen:

 

Monatsbeitrag für die Betreuung Kita bis 7 Stunden/Tag (Regelplatz oder kurze Tagesstätte) Bisher 53 € ab 01.08.2025 35 €.

 

Monatsbeitrag für die Betreuung Kitas bis 10 Stunden/Tag (Tagesstätte) Bisher 76 €

ab 01.08.2025 50 €.

 

Monatsbeitrag für die Betreuung Krippe bis 10 Stunden (Tagesstätte) Bisher 172 €

ab 01.08.2025 113 €.

 

Die Beiträge für Randzeiten (werden aktuell in städtischen Kitas nicht angeboten) liegen bisher bei 40 € ab 01.08.2025 35 € (Gruppengröße 5 – 19 Kinder) bzw. bisher bei 30 € ab 01.08.2025 bei 25 € (ab Gruppengröße 20 Kinder). 

 

Eine weitere deutliche Beitragsentlastung erfahren Familien auch durch die Beitragsstaffelung für alle Kinder mit Kindergeldanspruch (Geschwisterbonus). Die Beiträge reduzieren sich ab dem 2. Kind um jeweils 25 Prozent, ab dem 5. Kind werden keine Elternbeiträge erhoben.

 

Die den Trägern dadurch entstehenden Einnahmenausfälle werden vom Landkreis erstattet und über die Kreisumlage finanziert. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Der sinkende Anteil der Elternbeiträge an den Personalkosten wird durch Erhöhung des Landeszuschusses kompensiert. Da der Landkreis ggfs. das durch zu niedrige Festsetzung der Beiträge entstehende Defizite der Träger kompensiert und entstehende Überschüsse zur Gesamtdeckung auf Kreisebene verwendet, ist die Beitragsanpassung für die Kreisstadt Merzig (ohne die Auswirkungen einer ggfs. höheren Kreisumlage) kostenneutral.

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Anlagen

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