Beschlussvorlage - 2025/0430
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplanung 2025 - 2030
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 21 Familie, Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- 100 Politische Gremien und Öffentlichkeitsarbeit; 111 Finanzmanagement; 312 Hochbau
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Familie, Soziales und Freizeit
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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22.05.2025
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Sachverhalt
Die Kreisstadt Merzig ist Schulträger für sechs Grundschulen.
Gemäß § 3 Abs. 2 der Verordnung über die Grundsätze der Schulentwicklungsplanung vom 21.12.2012 stellt jede Gemeinde die planerischen Grundlagen für ein ausgewogenes Bildungsangebot im Rahmen der Schulentwicklungsplanung (SEP) dar.
Die Schulentwicklungsplanung ist bei der Schulaufsichtsbehörde (Ministerium für Bildung und Kultur) einzureichen. Der Planungszeitraum bezieht sich auf fünf Jahre. Jeweils zum 31.05. des Folgejahres ist die Planung fortzuschreiben und vorzulegen, wobei ein Planungszeitraum von fünf Jahren abzudecken ist.
Als umfassende Datensammlung zum Zustand und zur Entwicklung der städtischen Grundschulen bildet die Schulentwicklungsplanung auch die Grundlage für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen im Planungszeitraum.
Nach den Landesrichtlinien für die Verteilung der von Bund und Land zum Ausbau des Angebotes der Nachmittagsbetreuung an Grundschulen bereitgestellten Fördermittel, die eine Abwicklung des Antragsverfahrens durch die Landkreise vorsehen, ist die Schulentwicklungsplanung der Kommune(n) auch Voraussetzung für die Verteilung der auf den Landkreis Merzig-Wadern insgesamt entfallenden Mittel. Für die beiden laufenden Projekte zum Ausbau von Nachmittagsbetreuungsangeboten (Dépendance Bietzerberg der Grundschule Kreuzbergschule und Grundschule Hilbringen) wurden die Anträge auf Grundlage der Schulentwicklungsplanung 2024 – 2029 bereits gestellt. Obwohl nach derzeitigem Stand die im Programm zur Verfügung stehenden Fördermittel damit aufgebraucht sind, sollen auch für die weiteren anstehenden Projekte (Grundschule Brotdorf, Grundschule Kreuzbergschule) weitere Anträge auf Grundlage der jeweils aktuellen SEP gestellt werden.
Die Schulentwicklungsplanung wurde im Vorfeld mit den Schulleitungen, den FGTS- und Hort-Trägern und der Schulaufsichtsbehörde abgestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und insbesondere den Ausbau des Angebotes an Nachmittagsbetreuung zur Erfüllung des ab 2026 aufwachsenden Rechtsanspruchs sind in den nächsten Jahren hohe Investitionen erforderlich. Aussagen zu einzelnen Maßnahmen sind – soweit derzeit möglich – in der SEP bei den jeweiligen Schulstandorten getroffen.
Große Unsicherheit besteht aktuell aufgrund der bei weitem nicht auskömmlichen Zuschussfinanzierung durch Bund und Land, die von der Kreisstadt Merzig eine enorme Kraftanstrengung zur Aufbringung der fehlenden Mittel erfordert. Diese können zwar über Sonderkredite aufgenommen werden, belasten allerdings den städtischen Haushalt durch den über Jahre zu leistenden Schuldendienst in einem Umfang, der die Aufstellung genehmigungsfähiger Haushalte extrem schwierig gestalten wird.
Dennoch muss die Kreisstadt Merzig als Schulträger insbesondere zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Nachmittagsbetreuung an den einzelnen Schulstandorten die erforderlichen Maßnahmen weiter planen und vorantreiben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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385,7 kB
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