Beschlussvorlage - 2024/0044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Abwägung aller während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend dem beigefügten Abwägungsvorschlag und
  2. der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der gleichzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Die Kooperationsgemeinschaft Ökostrom Saar GmbH und Stadtwerke Merzig GmbH plant die Errichtung von drei Windenergieanlagen südwestlich von Mechern.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Windparks zu schaffen, ist es erforderlich den Flächennutzungsplan in diesem Teilbereich zu ändern und ein Sonder-gebiet für Windenergie auszuweisen. Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, sämtliche Planungskosten einschließlich der Verfahrensdurchführung hierfür zu tragen.

Für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens ist seitens der Kooperationsgemeinschaft das Planungsbüro IfÖNA GmbH, Priv. Institut für Ökologie, Natur- und Artenschutz GmbH aus Völklingen beauftragt worden.

 

Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 die Einleitung des Verfahrens und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen für die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Sondergebiet Windenergienutzung südwestlich Mechern" beschlossen.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Sondergebiet Windenergienutzung südwestlich Mechern“ sowie der Entwurf des Bebauungsplanes vom 21.05.2024 bis einschließlich 24.06.2024 im Neuen Rathaus zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen bzw. konnten die Planunterlagen in dieser Zeit zusätzlich auf der Internetseite der Kreisstadt Merzig und über das zentrale Internetportal des Landes elektronisch eingesehen werden.

Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung informiert und um Stellungnahme gebeten.

 

Sämtliche während der Auslegung seitens der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen sind einschließlich eines Abwägungsvorschlags diesbezüglich als Anlage beigefügt.

 

Im nächsten Verfahrensschritt kann nun die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die gleichzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Da der Antragsteller die Kostenübernahme sämtlicher Planungskosten für die erforderlichen Bauleitplanverfahren erklärt hat, ergeben sich durch das Verfahren keine finanziellen Auswirkungen für die Kreisstadt Merzig.

 

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Auswirkungen auf das Klima:

Nähere Aussagen hierzu ergeben sich aus den beigefügten Anlagen.

Unabhängig hiervon hat allein schon die Gewinnung von Energie durch Windenergieanlagen eine positive Auswirkung auf das Klima.

 

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Anlagen

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