Beschlussvorlage - 2025/0377

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass der noch abzustimmende Mittelbedarf für das Städtebauförderprogramm 2025 der Gesamtmaßnahme „Merzig Innenstadt (West)“ im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ gemeldet wird.

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Sachverhalt

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport fordert die Kommunen auf, kurzfristig Maßnahmen für die einzelnen Programmteile der Städtebauförderung zu melden.

 

Die Gesamtmaßnahme „Merzig Innenstadt (West)“ im Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ hat 2015 begonnen und muss bis 2030 abgeschlossen werden. Bis dahin sollen noch weitere wichtige Maßnahmen umgesetzt werden, u.a. die Projekte „Gestaltung Stadteingang, 2. BA“ sowie „Umgestaltung Brauerstraße / Anbindung Neue Mitte Merzig“. Für folgende Maßnahmen sollen im Programm 2025 Mittel gemeldet werden:

 

Bezeichnung Einzelmaßnahme

Belegung Verfügungsrahmen

Städtebauliche Gestaltung Stadteingang West, 2. BA

 

Umgestaltung Brauerstraße / Anbindung Neue Mitte Merzig

 

 

In der Übersicht sind nur die Einzelmaßnahmen aufgeführt, da der Mittelbedarf noch mit dem Städtebauförderreferat des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport kurzfristig abgestimmt werden muss.

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Finanzielle Auswirkungen:

Maßnahmen im Rahmen des Programmgebiets können zu 2/3 durch die Städtebauförderung gefördert werden.

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Auswirkungen auf das Klima:

Keine Angabe, da abhängig von den zu beschließenden Einzelmaßnahmen. Grundsätzlich sollen Maßnahmen umgesetzt werden, die dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel dienen.

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