Beschlussvorlage - 2025/0339
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag nach § 8 Absatz 4 und 5 Saarlandpaktgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 111 Finanzmanagement
- Beteiligt:
- 11 Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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20.02.2025
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Sachverhalt
Der Planentwurf für den Haushalt 2025 schließt mit einem strukturellen Ergebnis von rd. ‑7,6 Mio. EUR ab und übersteigt damit trotz Kürzungen das zulässige strukturelle Defizit um rd. 4 Mio. EUR.
Der vorliegende Haushalt ist nicht ohne weiteres genehmigungsfähig, da die Vorgaben des Saarlandpaktes nicht erfüllt werden.
In § 8 Abs. 4 und 5 wird die Möglichkeit eröffnet, die Vorgabe für das jahresbezogene strukturelle Ergebnis anzupassen, wenn der Kommune durch nicht vorhersehbare und von ihr nicht beeinflussbare Ereignisse unabweisbare zusätzliche Belastungen entstehen, zu deren Tragung die Kommune verpflichtet, aber nicht in der Lage ist oder eine außergewöhnliche Notsituation vorherrscht. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport im Benehmen mit dem Kommunalen Sanierungsrat.
Begründet wird dieser Antrag in erster Linie mit der massiven Steigerung der Kreisumlage und der Unmöglichkeit, diese im laufenden Haushalt durch Konsolidierungsmaßnahmen aufzufangen.
Weiterhin müssen die Entwicklung der Einnahme- und Ausgabesituation sowie Einnahmeverbesserungs- und Sparpotentiale dargelegt werden. Hierzu wird die Kommunalaufsicht im Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfahrens eine Stellungnahme abgeben. Von dort wurden in einem ersten Sondierungsgespräch folgende Punkte als zielführend genannt:
- Perspektivische Anhebung der Realsteuerhebesätze
- Anhebung der Kostendeckungsgrade bei kostenrechnenden Einrichtungen (z.B. Bestattungswesen, Straßenreinigung, Bürgerhäuser, Sporthalle, Bibliothek)
- Hinterfragen von freiwilligen Leistungen
- Straffung der vorgehaltenen Infrastruktur
