Beschlussvorlage - 2025/0325

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Forstwirtschaftsplan 2025 wird beschlossen

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Sachverhalt

§ 13 Abs. 1 des saarländischen Waldgesetzes gibt vor, dass für den Staats- und Körperschaftswald periodische Betriebspläne und jährliche Wirtschaftspläne aufzustellen sind. Im beigefügten Entwurf des Forstwirtschaftsplanes wird der Teilergebnisplan für das Produkt Wald- und Forstwirtschaft vorgestellt.

 

Im Entwurf 2025 stehen der Summer der Erträge in Höhe von 1.410.131 € Aufwendungen von 1.384.373 € entgegen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die im Entwurf des Forstwirtschaftsplanes aufgeführten Einnahmen und Ausgaben fließen in den städtischen Gesamthaushalt ein. 

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Anlagen

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