Beschlussvorlage - 2024/0267
Grunddaten
- Betreff:
-
Anbringen von 2 Werbeanlagen in Merzig, Bahnhofstraße 9
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 311 Stadtplanung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
14.01.2025
|
Sachverhalt
Die Erschließung ist gesichert.
Formal entsprechen die Werbeanlagen der Werbe- und Warenautomatensatzung der Kreisstadt Merzig nicht, da Wechsellichtanlagen unzulässig sind.
Im vorliegenden Fall sollen die Anlagen im unmittelbaren Eingangsbereich zum Markt angebracht werden. Da die Werbeanlagen ausschließlich von dem angrenzenden Parkplatz aus wahrgenommen werden können, liegt keine weitere Ausstrahlung in den öffentlichen Raum vor.
Die beiden Werbeanlagen werden daher unkritisch gesehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
2
|
(wie Dokument)
|
723,3 kB
|
