Beschlussvorlage - 2024/0246

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zur Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 36 Abs. 1 BauGB wird hergestellt und dem o. g. Bauantrag zugestimmt.

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreimertsberg“ im Stadtteil Besseringen.

 

Gemäß den zum Bebauungsplan erlassenen örtlichen Bauvorschriften sind Dachaufbauen mit einer max. Breite von 2,50m und einem Abstand von jeweils 1,00m untereinander zulässig.

Die Dachaufbauten dürfen auf max. 50 % der Trauflänge errichtet werden. Diese Vorgabe wird durch die geplante 7,88m breite Gaube, was 41% der Trauflänge entspricht, eingehalten.

Bei einer Unterteilung in mehrere 2,50m breite Einzelgauben, mit einem Abstand von jeweils 1,00m untereinander, ließe sich jedoch das im Dachgeschoss geplante Zimmer nicht mehr wirtschaftlich herstellen.

Da sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes „Kreimertsberg“ bereits zahlreiche Gauben mit einer Breite von mehr als 2,50m befinden, werden auch hier keine städtebaulichen Gründe gegen die Planung gesehen.

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Anlagen

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