Beschlussvorlage - 2024/0228

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 einschließlich der mittelfristigen
Finanzplanung des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung wird beschlossen.

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Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan 2025 besteht aus dem Erfolgs-, dem Vermögens- sowie dem Finanzplan und wird auf Grundlage der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) erstellt. Der Erfolgsplan
enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen und entwickelt sich aus der
Gebührenkalkulation. Die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2025 ergab
Veränderungen in den Abwassergebühren (siehe Vorlage Nr. 2024/0227).
Der Vermögensplan enthält alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des
Wirtschaftsjahres, die sich aus Anlagenveränderungen (Erneuerungen, Erweiterungen und Neubauten des Kanalsystems etc.) und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben sowie Verpflichtungsermächtigungen.

 

Für die Maßnahmen innerhalb der Titel:

 

• Neubau von Kanälen sowie Erneuerungen und Sanierung von Kanälen

• Fremdwasserentflechtung (FWE)

• Erneuerung und Sanierung von Pumpwerken

• Planungskosten

• sonstige Investitionen

• Tilgung

 

wurde ein gegenseitiger Deckungsvermerk erklärt (§ 14 Abs. 5 EigVO). Der Finanzplan
umfasst einen fünfjährigen Zeitraum und besteht aus einer nach Jahren gegliederten
Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Eigenbetriebes, die sich auf die Finanzplanung des städtischen Haushaltes auswirken.

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Finanzielle Auswirkungen:

Der Wirtschaftsplan 2025 stellt den geplanten finanziellen Rahmen der Investitionen und
Aufwendungen des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung dar.

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Auswirkungen auf das Klima:

keine

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Anlagen

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