Beschlussvorlage - 2024/0227

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die vorgeschlagenen Änderungen der Satzung der Kreisstadt Merzig über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage und die Abwälzung der
Abwasserabgabe (Abwassergebührensatzung) gemäß Vorlage wird beschlossen.

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Sachverhalt

Die Kanalbenutzungsgebühren werden jährlich im Rahmen einer Gebührenkalkulation
ermittelt. Neben den ansatzfähigen Aufwendungen und Erträgen müssen auch die jeweiligen
Kostenüber- und -unterdeckungen der Vorperioden berücksichtigt werden. Diese ergeben sich aus dem Jahresabschluss der Vorvorperiode (2025=2023) und werden durch eine
Nachkalkulation der tatsächlichen Aufwendungen und Erträge ermittelt. Nach den
gesetzlichen Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes müssen Kostenüberdeckungen
innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren an den Gebührenzahler ausgeglichen werden, Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

Für das Wirtschaftsjahr 2023 wurden in den Schmutzwasser-, Niederschlagswasser- und Kleineinleitergebühren Kostenüberdeckungen ermittelt.

 

Im Wirtschaftsjahr 2023 hat der Entsorgungsverband Saar (EVS), zur Deckung seiner Kosten im Bereich der überörtlichen Abwasserentsorgung, mit der Erhöhung des einheitlichen
Verbandsbeitrages begonnen. Auch im Wirtschaftsjahr 2025 soll dieser nochmals um 6,8 % erhöht werden und steigt damit von derzeit 3,360 €/m³ auf 3,588 €/m³. Beim einheitlichen Verbandsbeitrag handelt es sich um die größte Kostenposition des Betriebes für
innerörtliche Abwasserentsorgung. Nach aktueller Planung des EVS sind auch in den
kommenden Jahren jährliche Steigerungen des einheitlichen Verbandsbeitrages vorgesehen. Des Weiteren führt die aktuelle Baupreisentwicklung ebenfalls zu Kostensteigerungen, so dass in der Folge mit Gebührenerhöhungen zu rechnen ist. Im Wirtschaftsjahr 2024 konnten Gebührenerhöhungen durch das Einsetzen der Kostenüberdeckungen der Jahre 2020, 2021 und 2022 (anteilig) teilweise noch ausgeglichen werden, so dass die Niederschlagswasser-gebühr stabil gehalten werden konnte.

 

Für das Wirtschaftsjahr 2025 können Gebührenerhöhungen durch das Einsetzen der
Kostenüberdeckungen 2021, 2022 und 2023 (anteilig) teilweise noch ausgeglichen werden. Hierdurch kann die Niederschlagswassergebühr stabil gehalten und die Kleineinleitergebühr gesenkt werden. In der Schmutzwassergebühr reichen die Kostenüberdeckungen der
Vorjahre jedoch nicht aus, so dass hier eine Gebührenerhöhung unausweichlich ist.

 

Damit der Betrieb für innerörtliche Abwasserentsorgung, mit Blick auf den
Instandhaltungsstau im Kanalnetz und dem hiermit verbundenen Unterhaltungsaufwand, auch im Wirtschaftsjahr 2025 handlungsfähig bleiben kann, werden aufgrund der
Gebührenkalkulation 2025 folgende Abwassergebühren zum 01.01.2025 vorgeschlagen:

 

Gebührenart

Gebühr 2024

Gebühr 2025

Änderung

Schmutzwassergebühr

3,09 €/m³

3,39 €/m³

+0,30 €/m³

Niederschlagswassergebühr

0,64 €/m²

0,64 €/m²

unverändert

Kleineinleitergebühr

3,39 €7m³

3,01 €/m³

-0,38 €/m³

 

Bei der Grundgebühr (4,00 €/Zähler/Monat) ist keine Gebührenänderung vorgesehen.

 

Für die vorgeschlagenen Veränderungen der Abwassergebühren ist eine Änderung der
Satzung der Kreisstadt Merzig über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
öffentlichen Abwasseranlage und die Abwälzung der Abwassergabe
(Abwassergebührensatzung) notwendig.

 

Diese wird nachfolgend ebenfalls berücksichtigt:

 

Satzung der Kreisstadt Merzig über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
öffentlichen Abwasseranlage und die Abwälzung der Abwasserabgabe
(Abwassergebührensatzung)

 

 

Alte Fassung

Neue Fassung

§ 12 Abs. 1
Abwasser-gebührensatzung

 

Die Schmutzwassergebühr
beträgt 3,09 EURO pro
Kubikmeter Abwasser.

Die Schmutzwassergebühr

beträgt 3,39 EURO pro

Kubikmeter Abwasser.

§ 12 Abs. 4
Abwasser-gebührensatzung

Für die Einleitung von
Abwässern aus Grundstückskläreinrichtungen, die nicht an die öffentliche Abwasseranlage
angeschlossen sind
(Kleineinleiter i. S. des § 8 Abs. 1 Abwasserabgabengesetz) beträgt die Gebühr 3,39 EURO pro Kubikmeter Abwasser

Für die Einleitung von
Abwässern aus Grundstücks-kläreinrichtungen, die nicht
an die öffentliche Abwasser-anlage angeschlossen sind
(Kleineinleiter i. S. des
§ 8 Abs. 1 Abwasserabgaben-gesetz) beträgt die
Gebühr 3,01 EURO pro
Kubikmeter Abwasser

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Abwassergebühren dienen der Finanzierung der Aufwendungen im Bereich der
städtischen Abwasseranlagen.

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Auswirkungen auf das Klima:

keine

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