Beschlussvorlage - 2024/0217

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Abschluss eines Beförderungsvertrages für die Schülerbeförderung an Merziger Grundschulen mit der Verkehrsgesellschaft Merzig-Wadern mbH wird entsprechend des vorliegenden Entwurfs zugestimmt.

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Sachverhalt

Seit Januar 2020 erfolgt die Beförderung von Grundschulkindern (mit Ausnahme der Schülerbeförderung für die GS Hilbringen) durch die ARGE Nahverkehrsgesellschaft Merzig-Wadern. Der hierzu geschlossene Vertrag wurde im Frühjahr rückwirkend zum 01.01.2024 angepasst.

 

Die Schülerbeförderung erfolgt in Merzig, wie bei allen kreisangehörigen Gemeinden, im Rahmen des öffentlichen Linienverkehrs. Der Landkreis wird ab dem 01.01.2025 den ÖPNV-Linienverkehr für fast alle Linien im Landkreis durch eine hierzu gegründete Kreisgesellschaft, die Verkehrsgesellschaft Merzig-Wadern mbH (VMW mbH), betreiben. Der bestehende Vertrag mit der ARGE muss daher gekündigt und ein neuer Vertrag mit der VMW abgeschlossen werden. Beim Wechsel des Linienbetreibers ist die Kündigung zum Zeitpunkt des Auslaufens der Linienkonzession (31.12.2024) möglich.

 

Neben der Schülerbeförderung im öffentlichen Linienverkehr bietet die ARGE auch weitere Leistungen im freigestellten Schulverkehr (Grundschule mobil), hier insbesondere die Fahrten der Schulen zum Schwimmunterricht in DAS BAD und zur Jugendverkehrsschule (JVS) des Landkreises in Britten an. Hierfür zahlt die Kreisstadt Merzig nach dem bestehenden Vertrag eine jährliche Pauschale, die sich jährlich um den gleichen Prozentsatz erhöht, in dem die Personalkosten nach dem Tarifabschluss für das Fahrpersonal im Landesverband Verkehrsgewerbe Saarland erhöhen. Die in der Pauschale enthaltene und damit vom Grundsatz her mögliche Beförderung von Kindergartenkindern im Linienverkehr wird aktuell nur in sehr geringem Umfang (Bietzerberg 6 Kinder nur Hinfahrt morgens) genutzt. Die Beförderung von Kindergartenkindern von Wellingen, Büdingen und Weiler zur Kita Schwemlingen (morgens hin, nachmittags zurück, aktuell 5 Kinder) wird mit einer Pauschale nach tatsächlich durchgeführten Fahrten berechnet. 

Wesentlicher Unterschied zwischen der bisherigen Abrechnung mit der ARGE und dem von der VMW vorgesehenen neuen Abrechnungsverfahren ist, dass die ARGE aufgrund der bestellten ABO-Schüler-Karten (aktuell Junge-Leute-Ticket, ab 2025 39,40 €) zzgl. der Pauschale Grundschule mobil abrechnet, die VMW dagegen einen Festbetrag für das Bedienen der nach dem Grundschulfahrplan vorgesehenen Linien kalkuliert hat und die Fahrten zu DAS BAD und zum Verkehrsübungsplatz Britten mit Pauschalen, die aufgrund der gefahrenen Strecken berechnet wurden, nach tatsächlichen Fahrten abrechnet.

Die Leistungen der Pauschale Grundschule mobil können nach dem bestehenden Vertrag (§ 6 Ziff. 2)) mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. In einem Abstimmungsgespräch zwischen der ARGE und der VMW hat die ARGE jedoch auf die Einhaltung der Kündigungsfrist verzichtet, weshalb auch hier ein Wechsel zum 01.01.2025 möglich ist.

 

Zum Vergleich der bisherigen und zukünftigen Kosten müssen die Positionen der Beförderung im öffentlichen und im freigestellten Linienverkehr gemeinsam betrachtet werden. Zu berücksichtigen ist dabei, dass es sich bei den Schüler-Abo-Preisen (aktuell Junge-Leute-Ticket) um stark subventionierte Preise handelt (Zuschüsse von Bund und Land), deren zukünftige Höhe nur sehr schwer einzuschätzen ist. So würden sich diese Tickets bei einem möglichen Wegfall des Deutschland-Tickets und/oder der ergänzenden Landesförderung sicherlich sehr verteuern.

 

Die Gesamtkosten für das Schülerbeförderungsmodell ARGE mit Junge-Leute-Ticket zzgl. der Pauschale Grundschule mobil (Vertrag ARGE) liegen unter Zugrundelegung der aktuellen Schülerzahlen und des für 2025 angekündigten Ticketpreises von 39,40 € bei insgesamt rd. 195.000 €. Aufgrund der in 2024 durchgeführten Kita-Fahrten zur Kita Schwemlingen sind Kosten von rd. 15.000 € angefallen. Insgesamt würden sich die Kosten für 2025 nach dem Abrechnungsmodell ARGE somit auf rd. 210.000 € belaufen. Sich aus der Preisanpassungsklausel ergebende Mehrkosten bei der Pauschale Grundschule mobil und der Kita-Beförderung Schwemlingen ggfs. ergebende Mehrkosten sind hierbei noch nicht berücksichtigt.

 

Der von der VMV berechnete Gesamtpreis für die Bedienung der Schülerverkehrs an aktuell drei Grundschulen (GS Kreuzberg mit Bietzerberg und Merchingen, GS St. Josef, GS Saargau mit Ballern, Fitten, Weiler, Büdingen und Wellingen) würde bei rd. 155.000 € liegen, aufgrund der in 2024 erfolgten Fahrten zum Schwimmunterricht und zur Verkehrsschule Britten berechneten zu erwartenden Kosten für 2025 würde sich dieser Betrag um rd. 23.000 € erhöhen. Die Kosten für die Beförderung der Kindergartenkinder zur Kita Schwemlingen würden hier bei rd. 23.500 € liegen. Insgesamt errechnen sich somit Gesamtkosten von rd. 201.700 €.

 

Unabhängig davon, dass der Schulträger bei einer Beförderung im Rahmen des öffentlichen Linienverkehrs an den Inhaber der Linienkonzession (VMW) gebunden ist, liegen die Kosten beim Vergleich der beiden Unternehmen gegenüber dem bisherigen Vertrag für 2025 um rund 8.000 € niedriger.

 

Die für die Beförderung von Kindergartenkindern zur Kita Schwemlingen anfallenden Kosten von 15.000 € (ARGE) bzw. 23.500 € (VMW) für lediglich fünf beförderte Kinder (entspricht Kosten von 3.000 € bzw. 4.700 € pro Kind) erfordern ggfs. ein Überdenken dieses historisch gewachsenen Themas. Vor einer abschließenden Entscheidung über dieses Thema ist allerdings eine intensive Diskussion des Themas im zuständigen Fachausschuss, die Ende Januar stattfinden soll, sinnvoll. Bei den Kündigungsfristen im Entwurf des Beförderungsvertrages ist daher die Möglichkeit vorgesehen, bei entsprechender Entscheidung des Stadtrates das Angebot mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu kündigen.     

 

Der Entwurf des geltenden Schülerbeförderungsvertrags ARGE und der Vertragsentwurf für den neuen Vertrag VMW sowie die Kostenkalkulation der VMW sind als nichtöffentliche Anlagen beigefügt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Durch den Abschluss des Schülerbeförderungsvertrages mit VMW gmbH fallen im Jahr 2025 je nach Entscheidung über die Fortsetzung der Kita-Beförderung Schwemlingen Kosten zwischen ca. 178.000 € und  ca. 201.500 € an.

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