Beschlussvorlage - 2024/0204
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer Schiedsperson
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 121 Öffentl. Sicherheit und Ordnung, Ordnungsamt
- Beteiligt:
- Ortsvorsteher/in Hilbringen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Hilbringen
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Entscheidung
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04.12.2024
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Sachverhalt
Die Position der Schiedsperson im Stadtteil Hilbringen wird vakant, da Herr Hans Kiefer das Amt aus Altersgründen niederlegen möchte.
Schiedsleute sind Personen, die zur Schlichtung streitiger Angelegenheiten bestellt sind. Sie sind ehrenamtlich tätig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der Wohnanschrift des Antraggegners. Sachlich zuständig sind Schiedsleute in erster Linie bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 600 Euro, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten sowie bei Beleidigungen. Die saarländische Schiedsordnung bzw. das Landesschlichtungsgesetz bilden die Rechtsgrundlagen.
Schiedsleute werden in geheimer Wahl durch den Ortsrat gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Im Stadtteil Hilbringen hat sich folgende drei Personen (in der Reihenfolge der Meldung) für das Amt der Schiedsperson beworben und bereit erklärt, das Amt (und auch die Stellvertretung) im Falle einer Wahl durch den Ortsrat zu bekleiden:
- Frau Monika Haupenthal, Zur alten Saar 3, 66663 Merzig.
- Frau Helga Kerber, Schulstraße 29, 66663 Merzig.
- Frau Alexandra Fox, Hasenstraße 43, 66663 Merzig.
