Beschlussvorlage - 2024/0212

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zur Ausnahme von der Gestaltungssatzung für die Kernstadt Merzig und für den Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses wird hergestellt, wobei das Einvernehmen zur geplanten Fahrradgarage nur unter der Maßgabe hergestellt wird, dass diese etwa 3m in westliche Richtung in das Grundstück eingerückt wird.

 

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der Gestaltungssatzung für die Kernstadt Merzig.

Gemäß Punkt 4.2 dieser Satzung sind Fassadenoberflächen grundsätzlich in Putz auszuführen. Andere Materialien können jedoch ebenfalls ausnahmsweise zugelassen werden.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich die seitens der Antragstellerin geplante Holzverkleidung optisch in die Umgebungsbebauung ein.

 

Die geplante Fahrradgarage ist unmittelbar auf der nordöstlichen Grundstücksgrenze, zu der Straße „Zur Josefsschule“ hin, geplant. Die Wohnhäuser auf dieser Seite der Straße „Zur Josefschule“ halten eine einheitliche Bauflucht von ca. 3m zum Gehweg ein. Sonstige bauliche Anlagen befinden sich keine zwischen dieser einheitlichen Bauflucht der Wohnhäuser und dem Gehweg.

Die geplante Fahrradgarage fügt sich hinsichtlich ihrer Stellung somit nicht in die Eigenart der näheren Umgebung hinsichtlich ihrer Stellung ein und müsste etwa 3m in westliche Richtung in das Grundstück eingerückt werden.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

 

 

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Anlagen

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