Beschlussvorlage - 2024/0208

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu o. g. Bauanfrage wird nicht hergestellt.

 

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Sachverhalt

Es ist beabsichtigt, im rückwärtigen Grundstücksbereich ein kleines Gebäude, vergleichbar einem Tiny- bzw. Small-House, zu errichten, um dieses als Alterswohnsitz der Mutter nutzen zu können. In ferner Zukunft ist an die Nutzung als Ferien- bzw. Familiengästehaus gedacht.

Bei dem geplanten Standort handelt es sich um eine klassische Hinterlandbebauung mit einer beabsichtigten Hauptnutzung als Wohngebäude.

Sofern das Gebäude genehmigt würde, hätte dies eine Präzedenzwirkung für weitere rückwärtige Wohngebäude entlang der Bezirkstraße.

Eine Bebauung in zweiter Reihe zwischen den Hausnummern 26 und 46 könnte dann künftig nicht mehr schlüssig versagt werden.

 

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Anlagen

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