Beschlussvorlage - 2024/0206

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird hergestellt und dem Bauantrag zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schlimmfurch - II. Erweiterung“ im Stadtteil Silwingen.

 

Es ist beabsichtigt, die Stellplatzüberdachung mit Abstellraum und einem überdachten Lagerplatz außerhalb der nach Bebauungsplan überbaubaren Flächen, teilweise innerhalb des ursprünglich hier geplanten Wendehammers, zu errichten.

Die Straße und der Wendehammer sind aufgrund der vorhandenen Topographie allerdings anders als im Bebauungsplan dargestellt, ausgebildet worden.

Das Bauvorhaben liegt vollständig auf dem privaten Grundstück, mit der bestehenden Straße und dem Wendhammer ergeben sich keine Überschneidungen. Aufgrund der extremen Topographie bietet sich die Umsetzung des Vorhabens auch genau an diesem Standort an.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

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Anlagen

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