Beschlussvorlage - 2024/0205

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Stadtteiles Merzig.

Für diesen Bereich greift die Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung der Kreisstadt Merzig nicht.

An dem gleichen Standort befindet sich bereits eine Werbeanlage.

Diese soll in gleicher Bauart, allerdings statt 2,60m hoch nun 3.00m hoch erneuert werden.

Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Erschließung ist gesichert.

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Anlagen

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