Informationsvorlage - 2024/0070

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die beiden Feuerwehrgerätehäuser Mondorf und Silwingen weisen erhebliche Unzulänglichkeiten auf. An beiden Standorten wurden Mängel der Unfallkasse des Saarlandes festgestellt und dokumentiert.

 

So entspricht die Fahrzeughalle am Standort Mondorf mit dem derzeit eingesetzten Löschfahrzeug schon jetzt nicht den Anforderungen an einen DIN-Stellplatz. Das künftig hier einzusetzende Fahrzeug wird von den Dimensionen her noch größer sein, Erweiterungsmöglichkeiten bestehen keine.  Aber auch insgesamt ist die Infrastruktur des Feuerwehrgerätehauses unbefriedigend (der Schulungsraum wird gleichzeitig auch von der Kita und als Versammlungsraum bei Sitzungen des Ortsrates genutzt). Erweiterungs- und Verbesserungsmöglichkeiten bestehen nicht.

 

Das für den Löschbezirk Silwingen eigentlich gewünschte Einsatzfahrzeug war zu groß für die vorhandene Fahrzeughalle. Daher wurde ein kleineres Fahrzeug als gewünscht beschafft. Im Feuerwehrgerätehaus Silwingen besteht eine unzulängliche Umkleidesituation mit einer insgesamt schlechten und spartanischen Grundausstattung. Auch ist am Standort eine räumliche Trennung der Umkleidebereiche für weibliche und männliche Feuerwehrangehörige nicht möglich. Am Standort besteht weder Erweiterungspotenzial zur Verbesserung der Ausstattung des Feuerwehrgerätehauses noch zur notwendigen Erweiterung der Fahrzeughalle.

 

Aus den vorstehenden Umständen und Notwendigkeiten heraus wurde mit beiden Löschbezirken eine Zusammenführung angestoßen, um die größtmögliche Einsatzbereitschaft für beide Orte für die Zukunft sicherzustellen. Hierzu ist ein  gemeinsames Feuerwehrgerätehaus notwendig. Idealer Weise mittig zwischen den beiden Stadtteilen. Beide Löschbezirke haben diesem Vorschlag zugestimmt.

 

Es erfolgte eine Prüfung der örtlichen Gegebenheiten, auf welchen Grundstücken ein Neubau realisiert werden könnte. Im Anschluss setzte sich die Verwaltung mit mehreren Grundstückseigentümern hinsichtlich der Verkaufsbereitschaft in Verbindung.

 

Mit den Grundstückseigentümern der im beigefügten Kartenausschnitt markierten Fläche konnten Einvernehmen erzielt werden, dass diese eine Teilfläche ihres Grundstückes als Standort für ein gemeinsames Feuerwehrgerätehaus zur Verfügung stellen. Eine Illustration, wie eine Bebauung erfolgen könnte, ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Grundstücksausschuss und Stadtrat sollen in den Sitzungen im September über den Ankauf der Teilfläche beraten und entscheiden.

 

Der geplante Standort liegt im Außenbereich, zur Erlangung von Baurecht ist hier die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens notwendig.  

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Finanzielle Auswirkungen:

Ausgaben für den Grunderwerb und den Bau des gemeinsamen Gerätehauses. Mit dem Freiwerden der Räumlichkeiten der Feuerwehr Mondorf kann den Belangen der ebenfalls sich in diesem Gebäude befindenden KiTa Rechnung getragen werden, ohne dass hierzu Grunderwerb erforderlich ist. 

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Anlagen

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