Beschlussvorlage - 2024/0152
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der städtischen Förderung für die AG Altenhilfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 212 Familie und Soziales
- Beteiligt:
- 111 Finanzmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Familie, Soziales und Freizeit
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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07.11.2024
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Sachverhalt
Seit ihrer Gründung Ende der 90er Jahre unterstützt die Kreisstadt Merzig die AG Altenhilfe in besonderem Maße und ist eng mit dem Träger verbunden. Gefördert wird der Verein durch einen Pauschalbetrag (aktuell 64.000 € pro Jahr), aber auch durch die Übernahme verschiedener Dienstleistungen, so erfolgt auch die Personalkostenabrechnung der AG durch die Personalabteilung der Kreisstadt.
Der ursprüngliche Beschluss, dem diese Förderung zugrunde liegt, bezieht sich auf eine Förderung der Stelle der früheren Geschäftsführerin Sabine Strauch, die damals eine halbe Stelle für die Beratung und eine halbe für die Geschäftsführung des Vereins, inkl. der Geschäftsführung für den Seniorenberat, innehatte. Nach dem Renteneintritt von Frau Strauch, die die Arbeit der AG seit Gründung maßgeblich geprägt hatte, hat sich der Verein in einem großen Umstrukturierungsprozess neu aufgestellt. Der Kreis hat dies unterstützt und fördert nun den kreisweit angebotenen Teil der Fachberatung (inkl. einer Erhöhung des Zuschusses auf aktuell rund 100.000 €, vorher waren es 46.000 €).
Um keine Doppelförderung entstehen zu lassen, muss nun ebenfalls der städtische Zuschuss angepasst werden. Dieser sollte sich in Zukunft auf die Förderung der Arbeit des Seniorenbüros beziehen, also die Ehrenamts- und Projektarbeit der AG fördern (z. B. Seniorenmobil, Seniorensicherheitsberater, Markttreffen in der Kaul, u.v.m.). Hierzu haben Geschäftsführung und Vorstand ein tragfähiges Konzept entwickelt (siehe Anlage).
Dabei muss festgestellt werden, dass eine auskömmliche Finanzierung der AG ohne eine deutliche Erhöhung des Förderbetrages der Kreisstadt auf aktuell rund 91.000 € nicht möglich sein wird. Hierzu trägt auch bei, dass die seit 2014 nicht mehr erhöhte Förderpauschale seit vielen Jahren schon nicht mehr ausreicht, um die Kosten der AG zu decken. Nur durch den Erhalt einer Erbschaft war es möglich, dieses Defizit aus vereinseigenen Mitteln aufzufangen. Solange dies möglich war, hat der Verein auch nicht um Erhöhung des Zuschusses gebeten, obwohl das jährliche Defizit vor allem aufgrund steigender Personalkosten immer höher wurde.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, dass die Förderung in Zukunft nicht mehr als Pauschbetrag festgelegt wird, sondern der benötigte Stellenanteil inkl. einem bestimmten Prozentsatz an Sach- und Overheadkosten Gegenstand der Förderung ist.
Aus Sicht der Verwaltung bietet die AG Altenhilfe neben dem wichtigen Beratungsangebot sinnvolle und sinnstiftende präventive Projekte für ältere Menschen. Diese Prävention kann auch Kosten an anderer Stelle einsparen, gerade in der Verzahnung von (Ehrenamts-) Angeboten und Fachberatung. In Anbetracht der demographischen Entwicklung wird die Anpassung des Zuschusses und die Sicherung des Angebotes in Merzig als sinnvolle Investition in die Zukunft betrachtet.
Geschäftsführung und Vorsitzende der AG Altenhilfe werden in der vorberatenden Sitzung anwesend sein, um auf Fragen antworten zu können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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535,2 kB
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