Beschlussvorlage - 2024/0134
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung einer Tochtergesellschaft durch die ARGE SOLAR e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 111 Finanzmanagement
- Beteiligt:
- Leitung der Verwaltung; 10 Zentrale Steuerung; 11 Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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07.11.2024
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Beschlussvorschlag
Der Gründung einer Tochtergesellschaft durch die ARGE SOLAR e.V. in der Rechtsform einer gGmbH, wodurch eine mittelbare Beteiligung der Kreisstadt Merzig entsteht, wird zugestimmt.
Die Zustimmung umfasst ausdrücklich auch bereits eine mögliche spätere Beteiligung des Landes an der neuen Gesellschaft. Hierdurch sinken die Beteiligungsquoten der bisherigen (mittelbaren) Gesellschafter je nach Höhe der Beteiligungsquote des Landes ab. Die Beteiligung des Landes darf in diesem Fall bis zu 74,9 % der Geschäftsanteile umfassen, sofern sichergestellt ist, dass ein der Beteiligung angemessener Einfluss in den Gremien der neuen Gesellschaft und insgesamt die Einhaltung der §§ 108 ff. KSVG auch weiterhin sichergestellt ist.
Sachverhalt
Die ARGE SOLAR e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Zweck des Vereins ist die Förderung des Einsatzes der regenerativen Energien und der rationellen Energieverwendung. Dies geschieht insbesondere durch Sammlung, Aufarbeitung, Förderung und Pflege des Wissens über die erneuerbaren Energien und der rationellen Energieverwendung. Das so gesammelte Wissen wird den Vereinsmitgliedern und der Öffentlichkeit durch entsprechende Beratungen, Schulungen, Seminare, Dienstleistungen und Veröffentlichungen zur Verfügung gestellt.
Mitglieder des Vereins sind praktisch sämtliche kommunalen Stadtwerkegesellschaften im Saarland sowie weitere relevante Akteure im Bereich der Energieversorgung und öffentliche Institutionen.
Der Verein beabsichtigt die Gründung einer zunächst zu 100 % vom Verein gehaltenen gemeinnützigen Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer gGmbH. In die gGmbH sollen die derzeitigen Tätigkeiten des Vereins einschließlich des Personals ausgelagert werden. Die Ausgliederung erfolgt rein aus organisatorischen und strukturellen Gründen. Eine Ausweitung des derzeitigen Tätigkeitsgebiets des Vereins ist nicht beabsichtigt. Ggf. soll zu einem späteren Zeitpunkt eine Beteiligung des Landes an der neuen Gesellschaft begründet werden, um die verfolgte Zielsetzung der ARGE SOLAR e.V. zu effektivieren. Eine Beteiligung könnte dabei bis zu einer Höhe von 74,9 % erfolgen, so dass der Verein als Gesellschafter in jedem Fall eine Sperrminorität beibehält. Details stehen jedoch noch nicht fest. Durch die Gestaltung der Satzung der neuen Gesellschaft wird sichergestellt, dass den mittelbar beteiligten Kommunen ein der Höhe ihrer durchgerechneten Beteiligungsquote angemessener Einfluss zukommt.
Über die Mitgliedschaft der Stadtwerke Merzig GmbH im Verein ist die Kreisstadt Merzig mittelbar an der ARGE SOLAR e.V. „beteiligt“. Gem. § 112 Abs. 2 KSVG bedarf daher die Errichtung der Tochtergesellschaft durch den Verein auch der Beschlussfassung und Zustimmung des Rates und der Anzeige gegenüber der Kommunalaufsichtsbehörde.
Der Vorgang stellt nach Abstimmung mit dem Innenministerium aufgrund der lediglich organisatorischen Ausgliederung keine (Neu-)Aufnahme einer wirtschaftlichen Betätigung im Sinne des § 108 KSVG dar, so dass auf die Erstellung einer Marktanalyse und eine Beteiligung der Kammern der gewerblichen Wirtschaft bzw. der freien Berufe verzichtet werden kann. Letztlich ist die Umstrukturierung auf Ebene des Vereins lediglich ein formaler Vorgang ohne materielle Änderungen. Aus Sicht der Stadtwerke Merzig GmbH ist dies sinnvoll, um die organisatorischen Abläufe der ARGE SOLAR zu straffen und generell eine noch effektivere Aufgabenerfüllung zu gewährleisten.
