Beschlussvorlage - 2024/0133
Grunddaten
- Betreff:
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Ergänzung der Vertragsbedingungen für die Benutzung der Saargauhalle, der Vereins- und Bürgerhäuser, des Dorfgemeinschaftshauses, des Pfarrzentrums Hilbringen und der Seffersbachhalle.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 321 Gebäude- und Grundstücksmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Grundstücksangelegenheiten, Wald und Friedhofswesen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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07.11.2024
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Sachverhalt
Grundlage für die Benutzung der städtischen Bürgerhäuser und Hallen sind die „Vertragsbedingungen für die Benutzung der Saargauhalle, der Vereins- und Bürgerhäuser, des Dorfgemeinschaftshauses, des Pfarrzentrums in Hilbringen und der Seffersbachhalle“. Diese Vertragsbedingungen, die seit dem 27. April 2016 in Kraft sind, regeln die Anmietung der Räume und die Nutzung der Betriebsvorrichtungen und Einrichtungsgegenstände in der Saargauhalle, in den Vereins- und Bürgerhäusern, im Pfarrzentrums Hilbringen und in der Seffersbachhalle. Die relevanten Kosten, die von der Stadt erhoben werden, sind Mieten und Energiekosten, die sich in die Gruppen A, B und C aufteilen. Die Mietgruppe A wird für gewerbliche Veranstaltungen, für Hochzeiten und sonstige Familienfeierlichkeiten wie Geburtstage, Kommunion oder Jubiläen erhoben. Unter die Mietgruppe B fallen nicht gewerbliche Veranstaltungen mit Eintritt wie Fastnacht-, Theater- oder Musikveranstaltungen sowie Beerdigungen. Die Mietgruppe C wurde für nichtgewerbliche Veranstaltungen ohne Eintritt wie Konzerte oder Theatervorführungen bzw. für Vereinsfeiern eingerichtet.
Die Vertragsbedingungen sollen nun um weitere wichtige Haftungsregelungen, die von der Haftpflichtversicherung (GVV Kommunalversicherung) der Kreisstadt Merzig vorgegeben wurden, im Teil A Allgemeine Vertragunsbedingungen unter Punkt X folgend ergänzt werden:
Die Inanspruchnahme des Mietgegenstandes gemäß I. erfolgt unter folgenden Haftungsregelungen:
- Die Stadt überlässt dem Nutzer die Halle/ das Bürgerhaus / das Pfarrzentrum / das Dorfgemeinschaftshaus und deren Einrichtungen/die Räume und die Geräte zur – entgeltlichen – Benutzung in dem Zustand, in welchem sie sich befinden. Der Nutzer ist verpflichtet, die Räume, Sportstätten, Einrichtungen und Geräte sowie die dazugehörigen Zufahrten, Zuwege und Parkplätze jeweils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den vorgesehenen Verwendungszweck durch seine Beauftragten zu prüfen; er muss sicherstellen, dass schadhafte Anlagen, Räume, Einrichtungen und Geräte nicht benutzt werden. Der Nutzer übernimmt die der Stadt als Eigentümerin obliegende Verkehrssicherungspflicht.
Die Übertragung der Verkehrssicherungspflicht ist vom Umfang und von der Dauer der Nutzung abhängig. Bei langfristiger Übertragung der gesamten Nutzung ist ggf. auch eine Übertragung v. § 836 BGB möglich. Bei Einzelveranstaltungen wird der Nutzer im Zweifel nur die veranstaltungstypischen Risiken tragen.
- Der Nutzer stellt die Stadt von etwaigen Haftpflichtansprüche seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume, Sportstätten und Geräte und der Zugänge und Zufahrten zu den Räumen und Anlagen stehen, soweit der Schaden nicht von der Stadt vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Der Nutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtansprüche gegen die Stadt, soweit der Schaden nicht von der Stadt vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Für den Fall der eigenen Inanspruchnahme verzichtet der Nutzer auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen die Stadt und deren Bediensteten oder Beauftragten, soweit der Schaden nicht von der Stadt vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Bediensteten oder Beauftragten beruhen. Der Nutzer versichert bei Vertragsabschluss, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, durch welche auch die Freistellungsansprüche gedeckt werden.
- Von dieser Vereinbarung bleibt die Haftung der Stadt als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden gemäß § 836 BGB unberührt.
- Der Nutzer haftet für alle Schäden, die der Stadt an den überlassenen Räumen, Einrichtungen, Geräten, Zugangswegen und Zufahrten durch die Nutzung im Rahmen dieses Vertrages entstehen.
- Die Stadt übernimmt keine Haftung für die vom Nutzer, seinen Mitarbeitern, Mitgliedern, Beauftragten oder von Besuchern seiner Veranstaltungen eingebrachten Gegenständen, insbesondere Wertsachen.
- Die rechtzeitige Anmeldung von Veranstaltungen bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und die Zahlung der fälligen Gebühren obliegen dem Nutzer.
Die Mietverträge werden entsprechend der Vertragsbedingungen angepasst.
Weiterhin schlägt die Verwaltung vor, die Vertragsbedingungen unter Punkt VIII.:
„Der Bürgermeister kann in Ausnahmefällen abweichende Mieten festsetzen. Das gilt insbesondere für Veranstaltungen, an denen die Stadt ein besonderes Interesse hat. Bei Veranstaltungen, deren Erlös sozialen und/oder karitativen Einrichtungen in der Kreisstadt Merzig zu Gute kommt (Benefizveranstaltungen), kann die Miete auf schriftlichen Antrag erlassen werden. Entsprechende Bescheinigungen (Spendenbeleg) sind dem Vermieter unaufgefordert vorzulegen.“
um folgenden neue Regelung zu erweitern:
„Darüber hinaus hat jeder in Merzig ansässige Verein ab dem 01.01.2025 die Möglichkeit, einmal im Jahr eine eintägige öffentliche Veranstaltung mit Eintritt bei einer Inanspruchnahme der in diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Veranstaltungsstätte für ein pauschales Entgelt in Höhe von 50 € durchzuführen. Diese Veranstaltung ist mit Abschluss der Mietvereinbarung im Vorfeld anzumelden.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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55,5 kB
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