Beschlussvorlage - 2024/0123

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzw. der Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan wird hergestellt und dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des vorgabenbezogenen Bebauungsplanes „Baugebiet Hönbruch“ im Stadtteil Brotdorf.

 

Es ist geplant:

 

  1. die zulässige Grundfächenzahl von 0,6 geringfügig um 0,076 zu überschreiten (Grundflächenzahl neu 0,676).

 

  1. Die Anordnung von 4 der insgesamt 38 Stellplätze außerhalb der im Bebauungsplan dafür festgesetzten Stellplatzbereiche anzuordnen.

 

  1. Von der im Bebauungsplan festgesetzten zulässigen Dachneigung unter 10 Grad abzuweichen und das Bestandsdach in seiner Dachneigung von 10,5 bzw. 14 Grad zu erhalten.

 

zu 1) Die Überschreitung der Grundflächenzahl ist mit 0,067 marginal und städtebaulich kaum wahrnehmbar. Aufgrund der Gesamtgröße des Plangebietes wird diese geringfügige Überschreitung der Grundflächenzahl mit hoher Wahrscheinlichkeit an anderer Stelle wieder ausgeglichen werden.

 

 

zu 2) In dem zum Bebauungsplan dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplan sind die 4 außerhalb der festgesetzten Stellplatzbereiche geplanten Stellplätze bereits dargestellt. Durch einen Übertragungsfehler sind diese 4 Stellplätze bei der Aufstellung des Bebauungsplanes jedoch nicht in diesen übernommen worden.

 

zu 3) Die zulässige Dachneigung von unter 10 Grad bezieht sich darauf, dass bei den neuen Gebäuden ausschließlich Flachdächer bzw. flach geneigte Pultdächer vorgesehen sind. Bei diesem Bauantrag handelt es sich um das einzige auf dem Areal befindliche Bestandsgebäude. Da sich das Dach in einem grundsätzlich guten Zustand befindet, wäre es unwirtschaftlich, dieses, nur um die Vorgaben des Bebauungsplanes für die Dachneigung bei Neubauten einzuhalten, zu entfernen und durch ein neues, minimal flach geneigteres Dach zu ersetzen.

 

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Anlagen

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