Beschlussvorlage - 2024/0111

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die notwendigen Finanzeinlagen von städtischer Seite in die Merziger Verwaltungsgesellschaft für Wohnungswirtschaft mbH und Co. KG, zum Nachweis des geforderten Eigenanteils sowie zur Deckung eventuell entstehender unterjähriger Defizite im Rahmen des Projektes „Neubau sozialer Wohnungsbau“, werden im Haushaltsplan des Jahres 2025 und in den Haushaltsplänen der Folgejahre im Investitionshaushalt der Kreisstadt bereitgestellt.

Reduzieren

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 25.07.2024 hat der Aufsichtsrat der Merziger Verwaltungsgesellschaft für Wohnungswirtschaft mbh & Co. KG, die vorgestellte Vorplanung sozialer Wohnungsbau beschlossen und ermächtigte die Geschäftsführung hierauf aufbauend, vorbehaltlich eines positiven Beschlusses des Stadtrates hinsichtlich der Bereitstellung des fehlenden Eigenanteils, einen Bauantrag zu stellen.

Die voraussichtlich, von städtischer Seite bereitzustellenden Finanzmittel für dieses Projekt sind aus der beigefügten vorläufigen Wirtschaftlichkeitsberechnung ersichtlich. Im Haushalt des Jahres 2025 wäre zur Darstellung des Eigenanteils demnach eine Bareinlage in die Gesellschaft in Höhe von etwa 400 T€ notwendig. Die tatsächliche Höhe des Eigenanteils wird anhand der abschließend feststehenden Faktoren wie Anrechenbarkeit des eigenen Grundstücks, Umsatzsteuerpflicht des Tilgungszuschusses und Ausfinanzierung Stellplätze festgesetzt.  Nach derzeitigem Stand ist es unwahrscheinlich, dass in den Folgejahren unterjährige Defizite entstehen. Sollte dies entgegen der Erwartung doch der Fall sein, so wären auch diese als Bareinlage seitens der Stadt bereitzustellen um den Fortbestand der Gesellschaft zu sichern.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Im Investitionshaushalt der Stadt werden im Jahr 2025, nach derzeitigem Sachstand, etwa 400 T€ zum Bewirken einer Bareinlage in die Merziger Verwaltungsgesellschaft für Wohnungswirtschaft mbH & Co. KG gebunden.

Reduzieren

Anlagen

Loading...