Beschlussvorlage - 2024/0099

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der von dem Ingenieurbüro Paulus & Partner vorgelegte, überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil sowie der Begründung, wird gebilligt und die erneute Veröffentlichung gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.

 

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Sachverhalt

Der Bebauungsplan befindet sich bereits im Verfahren. Der Bebauungsplan wurde im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13b BauGB begonnen. Nach § 215a Abs. 1 gilt: Bebauungsplanverfahren nach §13b in der bis zum Ablauf des 22. Juni 2021 oder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 geltenden Fassung, die vor Ablauf des 31. Dezember 2022 förmlich eingeleitet wurden, können nach Maßgabe des Absatzes 3 im beschleunigten Verfahren in entsprechender Anwendung des § 13a abgeschlossen werden, wenn der Satzungsbeschluss nach §10 Absatz 1 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2024 gefasst wird.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden fand vom 18. 01. 2023 bis 20. 02. 2023 statt. Parallel hierzu fand auch die Beteiligung der Öffentlichkeit statt.

In diesem Rahmen geäußerten Stellungnahmen sind in die Begründung entsprechend eingearbeitet worden.

 

In der hier vorliegenden Änderung hat sich der Geltungsbereich leicht verändert und umfasst nun ein, sich auf der anderen Straßenseite liegendes, Regenrückhaltebecken.

 

Aufgrund der geänderten Planung ist diese gem. § 4a BauGB erneut nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet, mit der Möglichkeit der Stellungnahme seitens der Bürgerinnen und Bürger, zu veröffentlichen und es sind nach § 4 Abs. 2 BauGB auch die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Da der Vorhabenträger bereits schriftlich erklärt hat, die Kosten für das Verfahren zu tragen, entstehen hier keine weiteren Kosten für die Kreisstadt Merzig.

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Auswirkungen auf das Klima:

Nähere Aussagen hierzu erfolgen in der Begründung zum Bebauungsplan.

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Anlagen

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