Beschlussvorlage - 2024/0065
Grunddaten
- Betreff:
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Sachstand Kita Brotdorf und Auslagerung SHG sowie die anteilige Übernahme von Busbeförderungskosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 21 Familie, Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- 111 Finanzmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Familie, Soziales und Freizeit
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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26.09.2024
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Sachverhalt
Seit Dezember 2023 werden sieben Gruppen der Kita Brotdorf in angemieteten Räumen im SHG-Klinikum Merzig betreut. Grund hierfür ist die durch einen Marderschaden verursachte kurzfristige Schließung der Kita Brotdorf durch die Aufsichtsbehörde.
Die Betriebsträgerschaft der Kita St. Marien Brotdorf liegt bei der kath. Kita gGmbH. Die Gebäudeträgerschaft und damit auch die Verantwortung für den Gebäudezustand und die Behebung der aufgetretenen Schäden obliegt der Kirchengemeinde Brotdorf als Eigentümer. Zwischenzeitlich war die Kirchengemeinde mit der Bitte an die Kreisstadt Merzig herangetreten, die Übernahme der Gebäudeträgerschaft zu prüfen und damit auf Dauer die Verantwortung für die Betriebsfähigkeit des Kita-Gebäudes zu übernehmen. Nach einem von der Stadt beauftragten Gutachten wäre eine solche Übernahme der Baulast wegen bereits lange bestehender planerischer und baulicher Mängel mit relativ hohen Risiken verbunden. Das Gutachten empfahl der Stadtverwaltung das Gebäude nicht zu übernehmen und stattdessen einen Neubau anzustreben.
Die Kirchengemeinde Brotdorf ist seit Jahresanfang als Pfarrbezirk in die Pfarrei Merzig St. Peter eingegliedert. Seit Januar 2024 hat das Bistum für die Kirchengemeinde die Aufgabe der Bauverwaltung für das Gebäude übernommen. Anders als in den Vorjahren übernimmt damit das Bistum selbst die erforderlichen Bauantrags- und Zuschussverfahren und kümmert sich auch um deren Umsetzung. Dieses (nur für wenige kirchliche Kitas im Saarland praktizierte Verfahren) bedeutet eine erhebliche Entlastung des aus dem Pastor und ehrenamtlichen Laien bestehenden Verwaltungsrates.
Bei einem Abstimmungstermin mit Vertretern des Bistums, des Betriebsträgers, des Bildungsminsteriums, des Kreisjugendamtes und anderen Beteiligten Ende Juni hat das Bistum erklärt, dass das Gebäude der Kita Brotdorf durch Sanierung und Schaffung eines zusätzlichen Raumangebotes für das pädagogische Programm im Obergeschoss weiterhin dauerhaft als Kita genutzt werden soll. Hierzu seien auch bereits durch ein beauftragtes Architekturbüro Untersuchungen und Planungen erfolgt.
Nach derzeitigem Informationsstand soll nach Stellung und Genehmigung der erforderlichen Bau- und Zuschussanträge 2025 mit der Sanierung des Gebäudes begonnen werden. Die zu erwartenden Kosten werden aktuell noch ermittelt, dürfen erwartungsgemäß aber deutlich unter den Kosten für einen Neubau gleicher Größenordnung an anderer Stelle liegen. Das Bistum geht davon aus, dass die Sanierung und der Umbau der Kita 2026 abgeschlossen werden können. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das ausgelagerte Angebot im SHG-Klinikum als sinnvollste Alternative für den Kita-Betrieb erforderlich. Die Kosten für die Auslagerung können im Rahmen des Zuschussantrages für das Sanierungs- und Umbauvorhaben geltend gemacht werden. Die Kreisstadt Merzig übernimmt als Sitzgemeinde dann einen Anteil der zuschussfähigen Sanierungskosten, der Rest wird über Zuschüsse des Landes, des Landkreises und den Trägeranteil (Bistum) finanziert.
Bei einer länger andauernden Auslagerung stellt die Aufsichtsbehörde höhere Anforderungen an das vorzuhaltende Raumprogramm. Hier befinden sich Kita gGmbH, Bistum und MBK aktuell im Abstimmungsprozess. Ggfs. wird es erforderlich sein, entweder weitere Räume von der SHG anzumieten oder (z. B. durch Aufstellung von Containern) weitere Raumkapazitäten zu schaffen.
Der Transport von Kindergartenkindern gehört – anders als die Schülerbeförderung im Grundschulbereich - nicht zu den verpflichtenden Aufgaben eines Kita-Trägers, sondern erfolgt als freiwilliges Angebot. Die Kita gGmbH hatte im Juni mitgeteilt, dass sie die von ihr initiierte Bus-Beförderung der Kinder von Brotdorf zur SHG und zurück nach den Sommerferien weder finanziell, noch organisatorisch weiter gewährleisten kann und diese deshalb einstellen muss. Nach intensiven Bemühungen der Verwaltung und mit Unterstützung des Vorsitzenden des Elternausschusses konnte jetzt eine Lösung gefunden werden, die auch weiterhin den Einsatz der Busse ermöglicht.
Nach den Sommerferien werden – wie bisher – zwei Busse eingesetzt, die bis zu 40 Kinder morgens zur Kita und am Nachmittag zurück nach Brotdorf befördern. Die Abfahrtzeiten wurden in einem vom Elternausschussvorsitzenden durchgeführten Abstimmungsverfahren mehrheitlich von den Eltern festgelegt. Der Elternausschuss bemüht sich auch darum, eine Begleitung der Kinder durch erwachsene Aufsichtspersonen (bis zu den Sommerferien hatte Kita-Personal die Kinder begleitet) zu organisieren.
Für die beiden Busse fallen pro Jahr Kosten von rd. 35.000 €. Nach Verhandlungen mit der Kita gGmbH und dem Landkreis sollen diese Kosten jeweils zu einem Drittel von Träger, Kreis und Stadt übernommen werden. Für den Haushalt der Stadt würde sich hieraus eine Belastung von rd. 12.000 €/Jahr ergeben. Für 2024 (letzte Augustwoche – Ende Dezember) würde der Betrag bei rd. 4.500 € liegen.
Der städtische Anteil kann 2024 über vorhandene Mittel für die Betriebskostenzuschüsse freie Träger (36.10.01.531810-0002) finanziert werden, für die Folgejahre (vorauss. 2025 + 2026) müssen entsprechende Mittel gemeldet werden.
