Beschlussvorlage - 2024/0064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sozialwerk Saar-Mosel gGmbH wird als am Schulstandort langjährig tätigem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe die Umsetzung und Antragstellung für die III. Säule des Startchancenprogramms an der Grundschule St. Josef Merzig übertragen.

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Sachverhalt

Ende April 2024 wurde die Grundschule St. Josef Merzig als einzige Schule im Landkreis Merzig-Wadern für die Teilnahme am aus Bundes- und Landesmitteln finanzierten Startchancenprogramm ausgewählt, mit dem über die Programmlaufzeit von 10 Jahren besonders belastete Schulen gezielt gefördert werden sollen. Auswahlkriterium war dabei ein besonders hoher Anteil von Schülern aus Familien mit finanziellen (Indikator Befreiung vom Leihentgelt bei der Schulbuchausleihe) und sprachlichen Problemen (Verfehlung der Mindeststandards in Deutsch und Mathematik). Die für die Aufnahme in das Programm erforderlichen Beschlüsse der Schule (Schulkonferenz) und des Schulträgers (Stadtratsbeschluss im Mai) sind gefasst und wurden dem Bildungsministerium mitgeteilt.

 

Das in drei Säulen aufgeteilte Programm sieht die Förderung von Investitionen für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung (Säule I), die Bereitstellung von „Chancenbudgets“ für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung (Säule II) sowie die Stärkung multiprofessioneller Teams (Säule III) an den teilnehmen Schulen vor.

 

Die Schule hat bereits ein Raumkonzept für die Nutzung des Schulgebäudes im Rahmen eines veränderten pädagogischen Konzeptes (Entwicklung von der klassischen Flurschule zum offenen Schulbetrieb mit zugeordneten Förderräumen) entwickelt, dessen Umsetzbarkeit aktuell verwaltungsintern geklärt wird. Bei einer ersten Begehung mit dem für die Umsetzung der Säule I zuständigen Referatsleiter des MBK wurde dieses Konzept sehr positiv bewertet. Für bauliche Maßnahmen und Beschaffungen steht ein Fördervolumen von rd. 1,2 Mio. Euro zur Verfügung. Die Umsetzung der Maßnahmen erfordert allerdings einen entsprechenden Vorlauf und wird daher erst mittelfristig (voraussichtlich ab 2026) möglich sein.

 

Die Maßnahmen der Säule II (Chancenbudgets) werden unmittelbar durch die Schule geplant und beantragt, hier ist der Schulträger nur mittelbar eingebunden.

 

Für die Umsetzung der Säule III (Stärkung multiprofessioneller Teams) sehen die Mitte Juli veröffentlichten Förderrichtlinien vor, dass Schulträger oder Träger der öffentlichen Jugendhilfe (im Saarland also die Landkreise) Zuwendungsempfänger der hier gewährten Fördermittel sein können (Ziff. 6 d. R.). Sofern Schulträger oder Jugendhilfeträger selbst keinen Förderantrag stellen kann dies auch durch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, Maßnahmenträger der Freiwilligen Ganztagsschule oder sonstige geeignete rechtsfähige Vereinigungen geschehen. Unter Ziff. 6.3. wird ausdrücklich dazu aufgefordert, die Zusammenarbeit mit bereits am Standort und/oder im Themenfeld tätiger Partner zu suchen.

 

Die Sozialwerk Saar-Mosel gGmbH (SWSM) ist nicht nur im Themenfeld soziale Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche als Träger breit aufgestellt, sondern verantwortet am Standort St. Josef seit vielen Jahren den Hortbetrieb und seit einigen Jahren auch den parallel dazu eingerichteten FGTS-Betrieb. Von Beginn an hat daher die Schule die Übertragung der Umsetzung der Maßnahmen zu Säule III des Startchancenprogramms an das SWSM favorisiert. Auch aus Sicht des Schulträgers bietet dies die ideale Voraussetzung dafür, den Einsatz personeller und sächlicher Ressourcen und die Zusammenarbeit der pädagogischen Kräfte vor Ort optimal zu koordinieren. Nach Rücksprache mit dem Landkreis stimmt auch dieser der Übertragung der Aufgabe an das SWSM zu.

 

Anders als für die Maßnahmen aus Säule I, die in den nächsten Jahren geplant und umgesetzt werden können, ist der Programmstart für Säule III nach den Vorgaben des Bundes und des Landes bereits für Januar 2025 vorgesehen. Dies setzt für die Entwicklung des entsprechenden Konzeptes, die Gewinnung des erforderlichen Personals und auch die Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen einen zeitlich sehr engen Rahmen.

 

Um im nach den Sommerferien anlaufenden Antragsverfahren die erforderlichen Meldungen an das MBK auf den Weg bringen zu können (der Schulträger muss als Zuwendungsempfänger bis zum 30.09. das Ergebnis der Vorabstimmung der Schule über Personaleinsatz und die Einbeziehung weiterer Träger mitteilen) muss der Stadtrat (26.09.) noch die Übertragung der Aufgabenumsetzung für die Säule III des Programms an das SWSM beschließen.

 

In der Fachausschuss-Sitzung werden die Schulleitung der GS St. Josef und die Geschäftsführerin SWSM den aktuellen Stand des Verfahrens und die vorgesehenen Maßnahmen erläutern.

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Finanzielle Auswirkungen:

Die jährlich zu erwartenden Fördermittel von rd. 60.000 €/Jahr werden an den Maßnahmeträger weitergeleitet.

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Auswirkungen auf das Klima:

Keine 

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Anlagen

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