Beschlussvorlage - 2024/0062
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung für Kindertageseinrichtungen in der Kreisstadt Merzig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 21 Familie, Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- 10 Zentrale Steuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Familie, Soziales und Freizeit
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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26.09.2024
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Sachverhalt
Die Kreisstadt Merzig betreibt acht Kindertageseinrichtungen als öffentliche Einrichtungen im Sinne des § 19 KSVG. Die wesentlichen Vorgaben für den Zugang und die Nutzung dieser öffentlichen Einrichtungen sind in der Satzung für Kindertageseinrichtungen und der hierzu erlassenen Gebührensatzung geregelt.
Bisher werden mit den Erziehungsberechtigten bei Aufnahme in die Kita Verträge abgeschlossen, die sich auf die Ordnung für Kindertageseinrichtungen in der jeweiligen Fassung beziehen. Durch diese Vermischung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Begriffen und Grundlagen entstehen rechtliche Unsicherheiten, die durch eine Anpassung der Kita-Satzung, der Kita-Gebührensatzung und der Kita-Ordnung beseitigt werden sollen. Zukünftig werden mit den Eltern keine Verträge, sondern Betreuungsvereinbarungen geschlossen, um das Rechtsverhältnis zwischen den Nutzern der Einrichtungen und der Kreisstadt Merzig eindeutig dem öffentlichen Recht zuzuordnen.
Die aktuelle Kita-Ordnung beinhaltet eine Fülle von Informationen mit unterschiedlichem Rechtscharakter. Zukünftig sollen alle für die Gestaltung des Nutzungsverhältnisses relevanten Sachverhalte in der Satzung für Kindertageseinrichtungen und der Gebührensatzung geregelt werden. In der Kita-Ordnung finden sich dann überwiegend organisatorische Hinweise, Erläuterungen zu pädagogischen Fragen und Hinweise auf gesetzliche und behördliche Anforderungen z. B. in Bezug auf den Umgang mit Erkrankungen u. ä..
Ein weiterer Aspekt, der in der Kita-Satzung verbindlicher geregelt werden soll, ist der Umgang mit Situationen, die den Einrichtungsbetrieb, das Kindeswohl der betreuten Kinder oder die Mitarbeiter/innen gefährden. In den letzten Jahren kommt es immer häufiger zu Situationen, in denen einzelne Kinder durch ihr Verhalten auch bei Ausschöpfung aller pädagogischer Möglichkeiten und Hilfsangebote sich selbst, andere Kinder in der Einrichtung oder das Betreuungspersonal gefährden.
Als letzte Reaktionsmöglichkeit in solchen Situationen sieht die Neufassung der Kita-Satzung jetzt in § 9 vor, dass Kinder vom Besuch der Kita ausgeschlossen werden können. Auch bei einem dauerhaft gestörten Vertrauensverhältnis zwischen Erziehungsberechtigten und Einrichtung, das sich z. B. in der Bedrohung von Erzieher/innen oder fortgesetzter öffentlicher Herabwürdigung von Mitarbeitern oder Einrichtung zeigen kann, soll es grundsätzlich möglich sein, das Betreuungsverhältnis seitens der Kreisstadt Merzig zu beenden.
Die Änderungen und Ergänzungen in der Kita-Satzung sind im beigefügten Satzungsentwurf farbig markiert. Die ebenfalls beigefügte Kita-Ordnung wird den Eltern bei Anmeldung ihres Kindes ausgehändigt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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77,5 kB
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