Beschlussvorlage - 2024/0031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Abwägungsvorschlag der im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) sowie der Beteiligungen der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Planung eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt und
  2. die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Neustraße – Kreuzheck“ im Stadtteil Bietzen der Kreisstadt Merzig, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Begründung wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in öffentlicher Sitzung am 20. 12. 2022 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Teiländerung des Bebauungsplans „Neustraße - Kreuzheck“ im Stadtteil Bietzen beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung der Planung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 19. 01. 2023 bis einschließlich 20. 02.2023 statt. Parallel hierzu sind die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs.2 BauGB erfolgt.

 

Aufgrund zweier Bürgerstellungnahmen ist der Stadtrat dem ablehnenden Votum des Ortsrates gefolgt und hat dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan in der ursprünglich vorgelegten Form nicht zugestimmt.

 

Seitens des Vorhabenträger wurden daraufhin mehrere Alternativvarianten ausgearbeitet.

In seiner Sitzung am 30.01.2024 hat der Ortsrat Bietzen einer dieser Varianten zugestimmt, welche dann auch so in den aktualisierten Bebauungsplan übernommenen wurde.

 

Aufgrund der geänderten Planung musste diese gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nochmals eingeholt werden.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind in dem als Anlage beigefügten Abwägungsvorschlag ebenfalls aufgelistet.

Erneute Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sind nicht eingegangen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Da der Vorhabenträger sich bereit erklärt hat, die Kosten für das Verfahren zu tragen, entstehen hier keine weiteren Kosten für die Kreisstadt Merzig.

 

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Auswirkungen auf das Klima:

Nähere Aussagen hierzu sind aus der Begründung zum Bebauungsplan ersichtlich.

 

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Anlagen

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