Beschlussvorlage - 2024/0051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird eine stellvertretende Ortsvorsteherin bzw. ein stellvertretender Ortsvorsteher in geheimer Wahl gewählt.

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Sachverhalt

Es wird auf den Sachverhalt des TOP 2 verwiesen. Es gilt das gleiche Wahlverfahren wie bei der Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers.

 

Die stellvertretende Ortsvorsteherin bzw. der stellvertretende Ortsvorsteher wird nicht zur Ehrenbeamtin bzw. zum Ehrenbeamten ernannt. Sie bzw. er wird nicht vereidigt.

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