Beschlussvorlage - 2024/0052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsrat benennt eine Schriftführerin bzw. einen Schriftführer.

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Sachverhalt

Gemäß § 74 in Verbindung mit § 47 KSVG ist über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Ortsrates eine Niederschrift zu fertigen. Hierzu benennt der Ortsrat aus seiner Mitte eine Schriftführerin bzw. einen Schriftführer.

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