Beschlussvorlage - 2024/0009
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslagenersatz für die Mitglieder des Stadtrates, die Stadtratsfraktionen, die ehrenamtlichen Beigeordneten und die Ortsratsmitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 100 Politische Gremien und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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11.07.2024
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Sachverhalt
Information über den derzeit gültigen Auslagenersatz
Stadtverordnete:
Sitzungsgeld 25,00 €
monatlicher Grundbetrag 75,00 €
Sitzungsgeld ist auch für die Teilnahme an Sitzungen der Gremien von Vereinen und Verbänden (z.B. Verein Naturpark Saar-Hunsrück) zu zahlen, zu denen Mitglieder des Stadtrates durch den Stadtrat entsendet wurden, wenn von diesen Institutionen außer der Erstattung von Fahrgeld kein Auslagenersatz gewährt wird.
Mit dem monatlichen Grundbetrag gemäß § 51 Abs.1 Satz 1 KSVG sind alle Aufwendungen, die sich aus der Wahrnehmung des politischen Mandats ergeben, abgegolten.
Fraktionsvorsitzende:
(Stadtrat) 100,00 € (monatliche Pauschale) plus Ergänzungsbetrag 5 € je Mitglied
Fraktionen des Stadtrates:
monatlicher Sockelbetrag 80,00 €
monatlich pro Mitglied 15,00 €
Ortsratsmitglieder:
Sitzungsgeld 20,00 €
An das Ortsratsmitglied, das das Amt des Schriftführers übernimmt, wird als Entgelt für den zusätzlichen Aufwand neben dem Sitzungsgeld ein Betrag in Höhe des doppelten Sitzungsgeldes gezahlt. Schriftführer/innen erhalten somit pro Sitzung insgesamt 60 €.
Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten
Entsprechende Regelungen trifft die Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten und Ortsvorsteher (AEVO) vom 15. März 1989, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 21. März 2022.
Gemäß § 1 Abs. 2 dieser Verordnung wird die Höhe der Aufwandsentschädigung durch das zuständige Beschlussorgan (Stadtrat) nach der voraussichtlichen Höhe des Aufwandes im Rahmen dieser Verordnung festgesetzt.
Ehrenamtliche Beigeordnete, die den Oberbürgermeister bei offiziellen Terminen vertreten, erhalten einen monatlichen Grundbetrag als Aufwandsentschädigung. Dieser beträgt beim ersten ehrenamtlichen Beigeordneten bislang 155 €, beim zweiten ehrenamtlichen Beigeordneten 140 € und beim dritten ehrenamtlichen Beigeordneten 120 €.
