Beschlussvorlage - 2024/0006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Es werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

- Hauptausschuss (Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung)

- Ausschuss für Familie, Soziales und Freizeit (Bildung, Soziales, Familie, Tourismus, Sport und Kultur)

- Bauausschuss

- Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadt- und Stadtteilentwicklung

- Ausschuss für Grundstücksangelegenheiten, Wald und Friedhofswesen

- Rechnungsprüfungsausschuss

 

Die Zahl der Ausschussmitglieder wird auf 15 festgelegt. Entsprechend des Stärkeverhältnisses der Fraktionen stellt der Stadtrat folgende Sitzverteilung nach dem Höchstzahlverfahren nach d'Hondt fest: CDU (7 Vertreter/innen), SPD (4 Vertreter/innen), AfD (2 Vertreter/innen), Grüne (1 Vertreter/in), FWM (1 Vertreter/in).

 

Es werden folgende Arbeitsgruppen gebildet:

 

AG Nachhaltigkeit (Klima, Verkehrswende)

AG Waldentwicklung

Fairtrade-Steuerungsgruppe

 

Die Zahl der Mitglieder in den Arbeitsgruppen wird auf 7 festgelegt und der Stadtrat stellt folgende Sitzverteilung fest: CDU (2 Vertreter/innen), SPD (2 Vertreter/innen), AfD (1 Vertreter/in), Grüne (1 Vertreter/in), FWM (1 Vertreter/in).

 

Auf dieser Basis werden die Mitglieder für die Ausschüsse und Arbeitsgruppen von den Fraktionen benannt.

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 48 Abs. 1 KSVG kann der Stadtrat zur Vorbereitung seiner Beschlüsse und zur Beschlussfassung über Angelegenheiten, die ihm nicht nach § 35 KSVG vorbehalten sind, aus seiner Mitte Ausschüsse bilden.

 

Nach § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates (GO) werden regelmäßig folgende Ausschüsse gebildet:

 

- Hauptausschuss (Finanzen, Personal, Wirtschaftsförderung)

- Ausschuss für Familie, Soziales und Freizeit (Bildung, Soziales, Familie, Tourismus, Sport und Kultur)

- Bauausschuss

- Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadt- und Stadtteilentwicklung

- Ausschuss für Grundstücksangelegenheiten, Wald und Friedhofswesen

- Rechnungsprüfungsausschuss

 

Gemäß § 2 Abs. 2 GO wird die Anzahl der Mitglieder eines Ausschusses für die Dauer der Amtszeit in der ersten (konstituierenden) Sitzung des neu gewählten Stadtrates festgelegt.

 

Am 26.06.2024 erfolgte ein Abstimmungsgespräch der Verwaltungsspitze mit Vertreterinnen und Vertretern aller Stadtratsfraktionen sowie der FDP. Dabei verständigte man sich darauf, die Zahl der Ausschussmitglieder auf 15 festzulegen.

 

Nach § 48 Abs. 2 KSVG sind bei der Besetzung der Ausschüsse die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Stärke zu berücksichtigen; soweit Fraktionen bestehen, ist auf diese abzustellen. Die Sitze in den Ausschüssen werden auf die Gruppierungen entsprechend der Anzahl ihrer Mitglieder im Stadtrat nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt verteilt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Die Mitglieder der Ausschüsse werden von den jeweiligen Gruppierungen entsprechend der vom Stadtrat festgestellten Sitzverteilung benannt.

 

Nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt verteilen sich die Sitze in den Ausschüssen wie folgt:  sieben Vertreter/innen der CDU, vier Vertreter/innen der SPD, zwei Vertreter/innen der AfD sowie jeweils ein/e Vertreter/in der Grünen und der FWM.

 

Der Stadtrat stellt diese Sitzverteilung gemäß § 48 Abs. 2 Satz 4 KSVG fest. Auf dieser Grundlage werden die Mitglieder von den einzelnen Fraktionen im Vorfeld der Sitzung der Verwaltung schriftlich mitgeteilt und in der Sitzung mündlich benannt.

 

Jedes Ausschussmitglied kann sich durch ein Mitglied des Stadtrates vertreten lassen. Die Vertretung ist der oder dem Ausschussvorsitzenden anzuzeigen und in der Niederschrift zu vermerken (§ 48 Abs. 2 Sätze 5 und 6 KSVG). Sonstige Mitglieder des Stadtrates, die einem Ausschuss nicht angehören, können an den Ausschusssitzungen ohne Stimmrecht teilnehmen (§ 48 Abs. 3 Satz 3 KSVG).

 

Gemäß § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung sind die Ausschüsse befugt, zur Vorbereitung von Empfehlungen oder Entscheidungen in bestimmten Einzelfällen Unterausschüsse (Arbeitsgruppen) zu bilden. Folgende Arbeitsgruppen sollen gebildet werden:

 

AG Nachhaltigkeit (Klima, Verkehrswende)

AG Waldentwicklung

Fairtrade-Steuerungsgruppe

 

Diese Arbeitsgruppen sollen aus jeweils sieben Mitgliedern bestehen. Da Arbeitsgruppen ein verkleinertes Abbild eines Fachausschusses darstellen, um in noch kleinerer Zusammensetzung gewisse Themen noch effizienter vorberaten zu können, schlägt die Verwaltung folgende Sitzverteilung in den Arbeitsgruppen vor: zwei Vertreter/innen der CDU und der SPD, ein/e Vertreter/in der AfD, der Grünen und der FWM.

 

Die Mitglieder der Arbeitsgruppen werden auf dieser Grundlage von den einzelnen Fraktionen im Vorfeld der Stadtratssitzung der Verwaltung schriftlich mitgeteilt und in der Sitzung mündlich benannt.

 

Loading...