Beschlussvorlage - 2024/0011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter/innen für weitere Gremien
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 100 Politische Gremien und Öffentlichkeitsarbeit
- Beteiligt:
- 10 Zentrale Steuerung; 11 Finanzen; 12 Sicherheit und Bürgerservice; 21 Familie, Bildung und Soziales; 22 Kultur, Sport und Tourismus; 30 Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt; 03 Rechnungsprüfungsamt; Eigenbetrieb für innerörtliche Abwasserentsorgung; Stadtwerke Merzig GmbH; Merziger Bäder GmbH; Merziger Wohnungsgesellschaften
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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11.07.2024
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Sachverhalt
Auf die Vorlage zur „Bildung von Ausschüssen und deren Besetzung“ wird verwiesen. Analog dazu wird vorgeschlagen, die Zahl der zu bestellenden Stadtratsmitglieder für den Werksausschuss (Eigenbetriebe Abfall und Abwasser), den Aufsichtsrat der Merziger Bäder GmbH und die Aufsichtsräte der Merziger Verwaltungsgesellschaft für Wohnungswirtschaft mbH und mbH & Co. KG auf jeweils 15 festzulegen.
Die Anzahl der Mitglieder in den einzelnen Gremien stellt sich danach wie folgt dar:
a) Werksauschuss „Eigenbetrieb für innerörtliche Abwasserentsorgung“ und „Eigenbetrieb für örtliche Abfallentsorgung“
15 Mitglieder des Stadtrates
§ 6 Abs. 1 der Betriebssatzung:
„Der Werksausschuss wird durch Beschluss des Stadtrates unter Beachtung von § 48 KSVG gebildet. Die Anzahl der Mitglieder wird für die Dauer der Amtszeit in der ersten (konstituierenden) Sitzung des neu gewählten Stadtrates festgelegt.“
Besetzung nach d‘Hondt: sieben Vertreter/innen der CDU, vier Vertreter/innen der SPD, zwei Vertreter/innen der AfD und je ein/e Vertreter/in der Grünen sowie der FWM.
Die Fraktionen werden gebeten, auf dieser Grundlage im Vorfeld der Stadtratssitzung der Verwaltung schriftlich ihre Mitglieder zu benennen.
b) Aufsichtsrat der Merziger Bäder GmbH
16 Mitglieder
davon 15 Mitglieder des Stadtrates und der Oberbürgermeister oder dessen Vertreter.
Für jedes Stadtratsmitglied ist ein/e Stellvertreter/in zu bestellen.
Vorgeschlagene Besetzung analog der Ausschüsse nach d‘Hondt: sieben Vertreter/innen der CDU, vier Vertreter/innen der SPD, zwei Vertreter/innen der AfD und je ein/e Vertreter/in der Grünen sowie der FWM.
c) Aufsichtsräte der Merziger Verwaltungsgesellschaft für Wohnungswirtschaft mbH und der Merziger Verwaltungsgesellschaft für Wohnungswirtschaft mbH & Co. KG
16 Mitglieder
davon 15 Mitglieder des Stadtrates und der Oberbürgermeister oder dessen Vertreter.
Für jedes Stadtratsmitglied ist ein/e Stellvertreter/in festzulegen.
Vorgeschlagene Besetzung analog der Ausschüsse nach d‘Hondt: sieben Vertreter/innen der CDU, vier Vertreter/innen der SPD, zwei Vertreter/innen der AfD und je ein/e Vertreter/in der Grünen sowie der FWM.
d) Aufsichtsräte der Stadtwerke Merzig GmbH und der Netzwerke Merzig GmbH
8 Mitglieder der Gesellschafterin Kreisstadt Merzig
Davon 7 Mitglieder des Stadtrates und der Oberbürgermeister oder dessen Vertreter.
Da die Kreisstadt Merzig nicht alleinige Gesellschafterin ist, gehören den Aufsichtsräten der Stadtwerke Merzig GmbH und der Netzwerke Merzig GmbH lediglich acht Mitglieder der Gesellschafterin Kreisstadt Merzig an, davon sieben Mitglieder des Stadtrates, die vom Stadtrat bestellt werden.
Grundlage ist hier § 10 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Merzig GmbH. Zudem regelt § 10 des Gesellschaftsvertrages der Netzwerke Merzig GmbH, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats der Stadtwerke Merzig GmbH gleichzeitig Mitglieder im Aufsichtsrat der Netzwerke Merzig GmbH sind.
Für jedes Stadtratsmitglied ist ein/e Stellvertreter/in festzulegen.
Vorgeschlagene Besetzung entsprechend des Stärkeverhältnisses der Fraktionen nach dem Höchstzahlverfahren nach d‘Hondt: vier Vertreter/innen der CDU, zwei Vertreter/innen der SPD und ein/e Vertreter/in der AfD.
e) Mitgliederversammlung des Vereins „Naturpark Saar-Hunsrück e.V.“
Nach der Satzung des Vereins „Naturpark Saar-Hunsrück e.V.“ besteht die Mitgliederversammlung gemäß § 6 aus den gesetzlichen Vertretern/innen der Mitglieder (Oberbürgermeister oder Vertreter) und jeweils eines weiteren Vertreters (Stadtratsmitglied).
2 Mitglieder
davon 1 Mitglied des Stadtrates und der Oberbürgermeister oder dessen Vertreter gemäß § 6 der Vereinssatzung. Gleichzeitig ist für das bestimmte Stadtratsmitglied ein/e Stellvertreter/in festzulegen.
Vorgeschlagene Besetzung nach d‘Hondt: ein/e Vertreter/in sowie eine Stellvertretung der CDU.
f) Bildungsbeirat des Landkreises Merzig-Wadern
Im Bildungsbeirat des Landkreises Merzig-Wadern sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden durch ihren Oberbürgermeister vertreten. Darüber hinaus entsendet jede Gemeinde/Stadt eine/n weitere/n Vertreter/in aus der Mitte des Stadt-/Gemeinderates.
2 Mitglieder
davon 1 Mitglied des Stadtrates und der Oberbürgermeister oder dessen Vertreter. Gleichzeitig ist für das bestimmte Stadtratsmitglied ein/e Stellvertreter/in festzulegen.
Vorgeschlagene Besetzung nach d‘Hondt: ein/e Vertreter/in sowie eine Stellvertretung der CDU.
g) Vorstand Kulturzentrum Villa Fuchs e.V. (Beisitzer)
2 Mitglieder des Stadtrates als Beisitzerin/Beisitzer für den Villa Fuchs-Vorstand. Gleichzeitig ist für die bestimmten Stadtratsmitglieder jeweils ein/e Stellvertreter/in festzulegen.
Besetzung nach d‘Hondt: ein/e Vertreter/in der CDU und der SPD sowie eine jeweilige Stellvertretung von CDU und SPD.
h) Zuwanderungs- und Migrationsbeirat
Der Stadtrat entsendet laut Satzung 2 Mitglieder. Gleichzeitig ist für die bestimmten Stadtratsmitglieder jeweils ein/e Stellvertreter/in festzulegen.
Besetzung nach d‘Hondt: ein/e Vertreter/in der CDU und der SPD sowie eine jeweilige Stellvertretung von CDU und SPD.
i) Seniorenbeirat
2 Mitglieder des Stadtrates. Gleichzeitig ist für die bestimmten Stadtratsmitglieder jeweils ein/e Stellvertreter/in festzulegen. § 48 Abs. 2 KSVG findet gemäß der Satzung entsprechende Anwendung.
Besetzung nach d‘Hondt: ein/e Vertreter/in der CDU und der SPD sowie eine jeweilige Stellvertretung von CDU und SPD.
j) Behindertenbeirat
2 Mitglieder des Stadtrates. Gleichzeitig ist für die bestimmten Stadtratsmitglieder jeweils ein/e Stellvertreter/in festzulegen. § 48 Abs. 2 KSVG findet gemäß der Satzung entsprechende Anwendung.
Besetzung nach d‘Hondt: ein/e Vertreter/in der CDU und der SPD sowie eine jeweilige Stellvertretung von CDU und SPD.
k) Präventionsbeirat
2 Mitglieder des Stadtrates. Gleichzeitig ist für die bestimmten Stadtratsmitglieder jeweils ein/e Stellvertreter/in festzulegen.
Besetzung nach d‘Hondt: ein/e Vertreter/in der CDU und der SPD sowie eine jeweilige Stellvertretung von CDU und SPD.
l) Jugendhaus Merzig-Jugendnetzwerk e.V.
2 Mitglieder des Stadtrates. Gleichzeitig ist für die bestimmten Stadtratsmitglieder jeweils ein/e Stellvertreter/in festzulegen.
Besetzung nach d‘Hondt: ein/e Vertreter/in der CDU und der SPD sowie eine jeweilige Stellvertretung von CDU und SPD.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wäre es zielführend, wenn die Mitglieder der einzelnen Gremien und deren Stellvertreter/innen von den Fraktionen im Vorfeld der Sitzung der Verwaltung schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitglieder werden dann in der Sitzung bekanntgegeben.
