Beschlussvorlage - 2024/0007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, drei ehrenamtliche Beigeordnete zu wählen.

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Sachverhalt

Gemäß § 64 KSVG haben die Gemeinden eine/n oder zwei Beigeordnete. Durch Beschluss des Stadtrates kann die Zahl der Beigeordneten in Gemeinden mit mehr als 20.000 bis zu 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf vier erhöht werden. Eine Beigeordnetenstelle ist derzeit mit einem hauptamtlichen Beigeordneten (Bürgermeister) besetzt.

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