Informationsvorlage - 2022/1504-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Verwaltungsvorlage 2022/1499 werden 2 Bereiche (nödlich des Zeltpalastes und zwischen Hilbringen und Mechern) für die potentielle Anlage eines Auwalds bzw. Auwald ähnlicher Strukturen aufgezeigt.

 

Nach Informationen des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) widerspricht das Vogelschutzgebiet im Norden der Merziger Saarauen (Gemarkungen Besseringen/ Schwemlingen) der Anlage von zusammenhängenden Auwaldstrukturen. Hier sollen vor allem Wiesenbrüter geschützt und gefördert werden. Südlich des Altarmes wäre die Anlage von Auwald möglich, müsste aber im Einzelfall seitens des LUA genau geprüft werden.

 

Auf den in 2022/1499 dargestellten Flächen nördlich des Zeltpalastes könnten demnach und nach einem entsprechenden Beschluss die bestehenden Pachtverträge zu kündigen, Auwald oder Auwaldähnliche Strukturen angelegt werden.

 

Wie in der Skizze im Anhang dargestellt befindet sich der Großteil der Flächen zwischen Hilbringen und Mechern im Besitz des Landes. Die Flächen werden vom Land als Ökokontoflächen genutzt. Dort sollen in diesem Zusammenhang Magere Flachland-Mähwiesen (Lebensraumtyp 6510) entwickelt und erhalten bleiben. Somit ist auf diesen Flächen nach Rücksprache mit der Naturlandstiftung Saar/ Der Naturland Ökoflächen-Management GmbH (ÖFM) die Anlage eines Auwalds nicht möglich.

Eine sich derzeit in Privatbesitz befindliche Fläche (siehe Anhang) in diesem Bereich würde sich sehr gut zur Anlage eines Auwalds oder von Auwaldstrukturen eignen. Dies würde sich in den Charakter der umliegenden Flächen gut einfügen und von der Naturlandstiftung begrüßt werden.

 

Zusammengefasst könnten auf jeweils ca. 1 ha, ca. 3 ha und ca. 1,8 ha nach Kündigung der Pachtverträge bzw. nach Flächenankauf Aufwaldstrukturen angelegt werden.

 

 

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Anlagen

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