Beschlussvorlage - 2022/1593-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat lehnt den gestellten Antrag ab. Als Reaktion auf die klimatischen Veränderungen wird abweichend zum beschlossenen Forstwirtschaftsplan 2022 der Holzeinschlag für das laufende Jahr freiwillig auf 12.500 Festmeter begrenzt.

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Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Sitzung des Stadtrates am 22.09.2022 beraten. Als Ergebnis der Beratung wurde festgelegt, dass bis zu einer mit allen Fraktionen terminlich zu vereinbarenden Waldbegehung nur im Rahmen von Durchforstungsmaßnahmen im Laubwald eingeschlagen wird, um die heimische Wirtschaft weiter bedienen und vertragliche Vereinbarungen einhalten zu können. Sonst soll es keine weiteren Einschläge geben.

 

Die vorgenannten Waldbegehungen haben am 20. und 21. Oktober 2022 stattgefunden. Von Seiten des Fachbereiches wurde hierbei einerseits dargestellt, welche Probleme verschiedene Baumarten im Wald derzeit witterungsbedingt haben. Gleichzeitig wurden aber jedoch auch die Argumente herausgearbeitet die Bewirtschaftung des Stadtwaldes fortzuführen.

 

Nachstehend werden die Argumente nochmals dargestellt: 

 

Im Stadtwald Merzig werden bereits jetzt erhebliche Flächen forstlich nicht genutzt. Einen Überblick bietet die als Anlage beigefügte Forstwirtschaftskarte. Die städtischen Waldflächen sind in der Karte in dunkelgrüner Farbe hinterlegt und mit einer schwarzen Außenlinie versehen. Innerhalb der städtischen Waldflächen sind nach der beigefügten Legende überlagernd Flächen markiert ( a.r.B-Flächen blau schraffiert, Referenzflächen rot schraffiert, Buchenbestände über 90 Jahre lila hervorgehoben). Die Karte ist in einem großen Maßstab verfasst damit das gesamte Stadtgebiet abgebildet werden kann. Entsprechend muss in die Karte reingezoomt werden um die räumlich kleineren a.r.B- und Referenz-Flächen darzustellen.

 

Im städtischen Wald sind derzeit 10,3 % der Holzbodenfläche als Naturentwicklungsfläche bzw. Fläche mit besonderer Schutzfunktion (frühere Referenzflächen) ausgewiesen (in der als Anlage beigefügten Forstwirtschaftskarte rot schraffierten Flächen). Hinzu kommen noch die in der Forsteinrichtung ausgewiesenen Flächen außerhalb des regelmäßigen Betriebes (a.r.B-Flächen, in der als Anlage beigefügten Forstwirtschaftskarte blau schraffierte Flächen) und die nichtbewirtschafteten forstlichen Nebenflächen (y-Flächen), die ohne Probleme in den Schutzstatus Naturentwicklungsfläche bzw. Fläche mit besonderer Schutzfunktion überführt werden könnten. Somit sind in Summe 450,8 Hektar oder 18,7 % der gesamten Waldfläche aus der regelmäßigen Nutzung genommen. Hinzu kommen die ausgewiesenen Biotopbäume in den bewirtschafteten Flächen mit durchschnittlich 10 Bäumen pro Hektar. Die Biotopbäume nehmen nochmals rund 190 Hektar oder 10 % der bewirtschafteten Flächen ein, so dass 26,6  der gesamten Waldfläche nicht oder nicht regelmäßig bewirtschaftet wird.

 

Derzeit sind 2 % des Waldes, der in Bundeseigentum steht, aus der Nutzung genommen. Der Bund will über noch zu definierende Kriterien künftig 5 % seiner Waldflächen in einen Schutzstatus überführen. Der Stadtwald erbringt damit Leistungen um die natürliche Entwicklung zu fördern, die deutlich über den Zielen liegen, die von der Bundesregierung angestrebt werden.

 

Mit dem gestellten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollen nochmals 325,7 Hektar aus der Nutzung genommen werden. Diese Flächen sind in der als Anlage beigefügten Forstwirtschaftskarte lila markiert. Zusammen mit den Biotopbäumen würde künftig eine Fläche von 40% der gesamten Waldfläche nicht oder nicht regelmäßig bewirtschaftet.

 

 

Hierfür gibt es aus Sicht des Fachbereiches keine sachlichen oder fachlichen Gründe. Vielmehr gibt es sachlich und fachlich vorgetragene Gründe für eine Nutzung naturnah bewirtschafteter Mischwälder. In der beigefügten Anlage sind Auszüge hierzu aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates für Waldpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vom Oktober 2021 aufgeführt.

 

 

Vom Fachbereich wird darauf hingewiesen, dass ein Verzicht der Nutzung wie vom Antragsteller vorgesehen direkte Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Brennholz mit sich bringen würde. In den aus der Nutzung zu nehmenden Flächen fallen bisher rund 1.500 Raummeter Brennholz jährlich an. Dies sind rund 46 % der durchschnittlich verkauften jährlichen Brennholzmenge im Stadtwald vor der Ukraine-Krise, wobei aktuell die Nachfrage deutlich gestiegen ist.

 

Aus Sicht des Fachbereichs gibt es keinen fachlich begründbaren Anlass die derzeit umgesetzte naturnahe Bewirtschaftung, die ökonomische, ökologische und soziale Aspekte umfänglich berücksichtigt und beste Voraussetzungen für eine Klimaanpassung des städtischen Waldes bietet, zu verändern.

 

Gleichwohl verkennt der Fachbereich nicht, dass es gilt bei den jährlich einzuschlagenden Holzmengen die Auswirkungen der klimatischen Bedingungen der zurückliegenden Jahre zu beobachten. Es wird daher vorgeschlagen, den in der derzeit geltenden Forsteinrichtung vorgesehenen jährlichen Einschlag von 15.500 Festmetern für das laufende Jahr auf 12.500 Festmeter zu begrenzen und in die anstehenden Forstwirtschaftspläne aufzunehmen bis eine neue Forsteinrichtung (wahrscheinlich 2023/2024) mit erhobenen Basiskennzahlen für die künftige Bewirtschaftung vorliegt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Auswirkungen auf das Klima:

 

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Anlagen

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