Beschlussvorlage - 2022/1499

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte mit Datum vom 01.12.2019 im Nachgang zur Beschlussfassung im Stadtrat, durch Neuanlage von Wald zur Optimierung der CO2-Bindung beizutragen, beantragt, städtische Flächen in den Gemarkungen Besseringen und Hilbringen in ein Bewaldungskonzept einfließen zu lassen. Ziel war auf diesen Flächen insgesamt rund 23 Hektar Auwald zu schaffen.  

 

Dieser Antrag wurde durch einstimmigen Beschluss des Stadtrates vom 27.02.2020 in einen Antrag der CDU-Stadtratsfraktion eingebunden und folgender Beschluss gefasst:

 

„Das städtische Bewaldungskonzept soll zukunftsfähig weiterentwickelt werden. Hierfür sollen auch potentielle Standorte für Auenwälder (Hartholz- und Weichholzaue) mit einbezogen werden, um weitere wichtige ökologische und touristische Bausteine in der Gesamtkonzeption der Klimaschutzkommune Merzig zu schaffen. Die Stadtverwaltung soll neben Flächen in der Gemarkung Besseringen und in der Au bei Hilbringen und Ballern alle potentiellen Flächen bei einer Standortüberprüfung berücksichtigen und untersuchen.“

 

Bevor auf die Einzelheiten des Antrages eingegangen wird nachstehend die Definition eines Auenwaldes:

 

Ein Auenwald ist eine Waldformation die in periodisch überschwemmten Flußauen vorkommt. Eine vollständige Wassersättigung des Bodens, geringe Sauerstoffzufuhr der ober- und unterirdischen Organe der Pflanzen, gute Nährstoffversorgung sind die standortbestimmenden Faktoren. Die beste Eignung für solche Standorte besitzen einige Weidenarten. Die Hartholzaue befindet sich auf höherem Niveau, wird weniger häufig überflutet und setzt sich unter anderem aus den Baumarten Flatterulme, Feldulme, Esche, Stiel-Eiche, Pappeln zusammen.

Naturnahe Auen zählen zu den arten- und strukturreichsten Ökosystemen. Ihre Biodiversität ist höher als in jedem anderen mitteleuropäischen Waldtyp. Mitunter sind dies die letzten Rückzugsräume für ursprünglich weit verbreitete Arten und damit wichtige Refugien für den Erhalt der Biodiversität. Weitere Ökosystem-Dienstleistungen sind Naherholung, Wasserreinhaltung, Aufnahme von Nährstoffen, Beitrag zur Hochwasserrückhaltung, Schutz gegen Bodenerosion bei Hochwasser, Klimaausgleich und Luftreinhaltung sowie die hohe Kapazität zur Speicherung von Kohlenstoff.

Ein funktionierender Auwald sollte nicht zersplittert sein und Kahlflächen größer 0,5 ha sollten vermieden werden. Um die entsprechende Formation als Wald zu bezeichnen sollte die Mindestfläche 0,5 ha betragen.

 

Quellen : FAO, BfN, FNR, Spektrum Natur

 

Im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 01.12.2019 wurden konkrete Flächenvorschläge für die Neuanlage von Auwaldflächen vorgelegt. Wird ein Wald neu begründet, sind nach § 53 Abs. 1 des saarländischen Nachbarrechtsgesetzes Grenzabstände einzuhalten. Auch unter dieser Prämisse wurden die Flächen von der Verwaltung geprüft.

 

Alle vorgeschlagenen Flächen in der Gemarkung Besseringen umfassen Grundstücke, die über einen Nutzungsvertrag zusammenhängend für einen Kiesabbau durch Beschluss des Stadtrates (23.04.2020) zur Verfügung gestellt sind.

 

Darüber hinaus hatte der Antragsteller Flächen in der Ballerner-Hilbringer Au, östlich der BAB 8 mit einer Gesamtfläche von ca. 13 Hektar benannt. Der Großteil dieser Fläche ist in das vom Stadtrat beschlossene Tourismuskonzept Sport- und Freizeitpark „Der Saarpark“ eingebunden. Das beschlossene Konzept sieht für die Flächen die Anlage eines Freizeit- und Natursees vor. Dies wurde bereits im Rahmen eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs mit umfassender Bürgerbeteiligung und dem daraus abgeleiteten Rahmenplan ausgearbeitet und durch die Gremien als Grundlage der weiteren Entwicklung des Sport- und Freizeitparks bestätigt.

 

In der benannten Flächenkulisse liegen nördIich des Zeltpalastes drei städtische Grundstücke (ein Grundstück mit rund 2 Hektar, zwei Grundstücke mit jeweils rund 1 Hektar). Die Grundstücke sind in der beigefügten Anlage in Kartenausschnitten markiert. Die Flächen sind derzeit landwirtschaftlich genutzt und verpachtet. Nach einem entsprechenden Beschluss den bestehenden Pachtvertrag zu kündigen, könnte auf dieser Fläche ein Auwald angelegt werden.

 

Die übrigen vom Antragsteller vorgeschlagenen Flächen in der Ballerner-Hilbringer Au sind für die Anlage von Auwaldflächen nicht geeignet (zu klein, sonstige Beeinträchtigungen).

 

Das Saarland verfügt zwischen der Landstraße 1. O 170 (Merzig-Mechern) und westlich der BAB 8 bis zur Ortslage Hilbringen (Zur alten Saar) über einen zusammenhängenden Grundbesitz von mehr als 14,5 Hektar. In diesem Bereich könnte aus Sicht der Verwaltung eine zusammenhängende Auwaldfläche, in diesem Fall eine Hartholzaue, neu angelegt werden, die den angestrebten Zielen gerecht wird. Die Flächenkulisse ist im nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

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Auswirkungen auf das Klima:

 

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Anlagen

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