Beschlussvorlage - 2022/1689

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird ermächtigt:

  1. dem Wirtschaftsplan 2023 des EVS und
  2. der Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen
    Kalkulationszeitraums

in der Verbandsversammlung des EVS am 13.12.2022 zuzustimmen.

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Sachverhalt

Der Bürgermeister vertritt die Kreisstadt Merzig in der Verbandsversammlung des EVS. Die nächste Verbandsversammlung findet am 13.12.2022 statt.

 

Gemäß § 13 Abs. 3 KGG (Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit) i. V. m.
§ 114 Abs. 4 KSVG ist der Bürgermeister als Vertreter der Kreisstadt Merzig in der
Verbandsversammlung des EVS in Angelegenheiten, die kommunalrechtlich in die
Entscheidungszuständigkeit des Stadtrates fallen, an dessen Beschlüsse und Weisungen
gebunden. Für die Inhalte der Beschlussvorlagen im Rahmen der Verbandversammlung ist der EVS verantwortlich. Daher wurden seitens des EVS den Kommunen, über die zu
beschließenden Sachverhalte, landeseinheitliche Informationen zur Verfügung gestellt. Diese werden nachfolgend wiedergegeben:

 

zu 1: Wirtschaftsplan 2023 des EVS:

 

EVS-Abfallwirtschaft

Die Umsatzerlöse sinken gegenüber dem Wirtschaftsplan 2022 um rd. 1,7 Mio. EUR auf
69,8 Mio. EUR, was im Wesentlichen aus den gesunkenen überörtlichen Beiträgen
ausgeschiedener Kommunen resultiert, die durch die hohen Stromerlösen der AVA Velsen beeinflusst sind.

Das vom EVS an die EVS ABW GmbH zu leistende Entsorgungsentgelt in Höhe von 34,3 Mio. EUR liegt um 6,9 Mio. EUR unter dem Ansatz im Wirtschaftsplan 2022. Entscheidend hierfür sind gestiegene Erlöse für gewerbliche Abfälle bei der EVS ABW GmbH und ein stark
gesunkenes Entsorgungsentgelt, welches von der EVS ABW GmbH an die AVA Velsen GmbH zu leisten ist.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen steigen aufgrund höherer Belastungen für den Betrieb der Wertstoffzentren und den deutlich gestiegenen Baukosten.

 

Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abfallwirtschaft einen Jahresüberschuss von 0,9 Mio. EUR.

 

Das Investitionsprogramm der Sparte Abfallwirtschaft für das Jahr 2023 weist Investitionen in Höhe von rd. 8,4 Mio. EUR brutto aus. Davon entfallen 2,5 Mio. EUR auf die Renovierung der bestehenden Verwaltungsgebäude.

Die 5-jährige Finanzplanung der Abfallwirtschaft wird wesentlich beeinflusst von
nachfolgenden Ergebnistreibern:

 AVA Velsen (Anzahl der Revisionen / Stromerlöse)

 Rekultivierung von Deponien

 

EVS-Abwasserwirtschaft

Die für den Wirtschaftsplan 2023 relevante Frischwassermenge (Basiswert 2021) sinkt um 2,55%. Um den Rückgang zu kompensieren und zur Absicherung der bestehenden
finanziellen Risiken wird der einheitliche Verbandsbeitrag um 3% von bisher 3,054 EUR pro cbm auf 3,146 EUR pro cbm erhöht. Dies hat zur Folge, dass der einheitliche Verbandsbeitrag im Vergleich zum Vorjahr von 143,0 Mio. EUR auf 143,5 Mio. EUR steigt.

 

Im Bereich der Aufwendungen steigt der Personalaufwand um 0,4 Mio. EUR oder 1,4 % auf 28,1 Mio. EUR. Der Materialaufwand steigt um 12,6 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahresplan. Kostentreiber ist hauptsächlich der um rd. 11,5 Mio. EUR gestiegene Stromaufwand. Auf Basis der zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanerstellung vorhandenen Erkenntnisse und einer eigenen Preissimulation wurde der Planansatz für Strom als Hauptenergieträger festgelegt. Der Zinsaufwand steigt um 1,8 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr. Das Zinsniveau ist durch den Einfluss des Ukraine-Krieges und anderen wirtschaftlichen Faktoren gestiegen. Eine
weitere Erhöhung wird erwartet.

 

Im Ergebnis plant der EVS in der Sparte Abwasserwirtschaft einen Jahresfehlbetrag von
8,1 Mio. EUR.

 

Im Investitionsprogramm der Sparte Abwasserwirtschaft für das Jahr 2023 weist der EVS eine Investitionssumme von rd. 83,5 Mio. Euro aus. Diese entfällt mit rd. 63,6 Mio. Euro auf EVS-eigene Bau-Projekte sowie mit 12,2 Mio. Euro auf Projekte Dritter. Weitere 2,1 Mio. Euro entfallen auf allgemeine Maßnahmen. Zusätzliche 5,6 Mio. setzen sich aus den
aktivierbaren Eigenleistungen, den Bauzeitzinsen und den Ausgleichszahlungen für
Entlastungsanlagen zusammen.

 

Die 5-jährige Finanzplanung der Abwasserwirtschaft zeigt im Jahr 2024 den Wegfall der
Erträge aus der Auflösung von Zuschüssen in den sonstigen betrieblichen Erträgen und
beinhaltet die Erhöhung der Abwasserabgabe im Materialaufwand. Weiterhin ist aus
Vorsichtsgründen ein anhaltend hohes Energiepreisniveau unterstellt; die Entwicklung ist im Jahr 2023 neu zu bewerten.

zu 2: Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen
Kalkulationszeitraums

 

Zum ersten Mal seit zehn Jahren steigt der Einheitliche Verbandsbeitrag (Beitrag für die
Abwasserreinigung in den EVS-Anlagen) zum 01.01.2023 moderat und zwar um 3 Prozent von 3,054 Euro um 9,2 Cent auf 3,146 Euro pro Kubikmeter verbrauchtem Frischwasser. Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von durchschnittlich 46 Kubikmetern Frischwasser pro Jahr
bedeutet das eine Mehrbelastung von 4,18 Euro pro Bürger(in) und Jahr.

 

Wieso blieb der Einheitliche Verbandsbeitrag so lange stabil?

 

 Weil die Menge verbrauchten Frischwassers weitgehend konstant war.

 Weil das Zinsniveau seit 2012 rückläufig war.

 Weil der Strombezug durch energetische Optimierungsmaßnahmen der

Abwasseranlagen trotz Zuwachs an technischen Kläranlagen konstant gehalten werden konnte.

 Weil die Anzahl der Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnen in der Sparte Abwasser trotz stetiger Zunahme an Aufgaben weitgehend stabil blieb.

 Weil Rücklagen „für schlechte Zeiten“ aufgebaut werden konnten.

 

Warum muss der einheitliche Verbandsbeitrag zum 01.01.2023 steigen?

 

 Weil der aktuelle Rückgang der Frischwassermenge kompensiert werden muss.

 Weil Aufwandssteigerungen - insbesondere bei Strom und Zinsen – sonst zu einem hohen Jahresfehlbetrag führen würden.

 

Wie gelingt es, die Anhebung des einheitlichen Verbandsbeitrages trotz dramatischer
Kostensteigerungen in allen Bereichen so moderat zu gestalten?

 

 Nur ein Drittel der künftig deutlich höher ausfallenden Mehraufwendungen wird durch eine Beitragssteigerung finanziert, zwei Drittel können über Rücklagen
abgefedert werden, die wir in den vergangenen Jahren aufgebaut haben.

 

Aufgrund der unsicheren Rahmenbedingungen bezieht sich der EVS-Wirtschaftsplan 2023 – anders als in den Vorjahren –insgesamt nur auf einen einjährigen Kalkulationszeitraum.

 

Nachrichtlich:

In der Verbandsversammlung des EVS am 13.12.2022 wird in einem weiteren TOP auch über Festlegung der Abfallgebühren 2023 sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums
abgestimmt. Gemäß § 7 Abs. 3 Verbandssatzung EVS entfällt die Stimmberechtigung eines
Mitglieds in Angelegenheiten der örtlichen Abfallentsorgung insoweit, als es gem.
§ 3 Abs. 1 EVSG für die Wahrnehmung von Aufgaben der örtlichen Abfallentsorgung aus dem EVS ausgeschieden ist.

 

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