Beschlussvorlage - 2022/1673

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Kreisstadt Merzig kündigt zum 31.08.2023 die Mitgliedschaft zur Landesfamilienkasse der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes und überträgt zeitgleich ihre Zuständigkeit auf die Bundesagentur für Arbeit.

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Sachverhalt

Die Landesfamilienkasse der Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (RZVK) nimmt seit dem 01.01.2014 die Kindergeldsachbearbeitung für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahr. Nach Mitteilung der RZVK beabsichtigt die Bundesregierung, im Zuge der sogenannten Kindergrundsicherung alle familienbezogenen Leistungen unter einem Dach zu bündeln, was zu Folge hat, dass die Kindergeldsachbearbeitung zum 01.01.2025 zur Bundesagentur zur Arbeit übergeht und dort zentralisiert wird. Aus diesem Grunde hat die Landesfamilienkasse die Mitgliedsvereinbarung zum 31.12.2024 gekündigt. Nach Schreiben der RZVK sind nach Ausspruch der Kündigung weitere gesetzgeberische Vorhaben im Rahmen der Entwürfe für das Jahressteuergesetz 2022 dahingehend bekannt geworden, als dass eine Sonderzuständigkeit von Landesfamilienkassen bereits zum 31.12.2023 entfallen soll. Deshalb hat sich die RZVK hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Verbindung gesetzt, um eine reibungslose und für die Mitglieder aufwandsarme Übergabe zu gewährleisten. Sinn macht nach Angabe der BA nur eine gemeinsame Übertragung der RZVK nebst sämtlicher Mitglieder an die Bundesagentur für Arbeit zu einem einheitlichen Stichtag. Als Übergabetermin ist hier der 01.09.2023 vorgesehen. Deshalb beabsichtige ich, die Mitgliedschaft zur Landesfamilienkasse der RZVK zum 31.08.2023 zu kündigen und zeitgleich die Zuständigkeit auf die Bundesagentur für Arbeit zu übertragen.

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