Beschlussvorlage - 2022/1598-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt der Änderung der Richtlinie für den Familienpass Merzig sowie der Anlage „Leistungsspektrum Merziger Familienpass“ zu.

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Sachverhalt

Eine Änderung der Richtlinie für den Familienpass Merzig, in der Fassung vom 01.10.2014, ist erforderlich, da die Verknüpfung zum Merziger Windelgutschein zum 01.01.2022 aufgehoben wurde.

 

In seiner Sitzung am 12.09.2022 hat der Hauptausschusses beschlossen, die Richtlinie für den Merziger Familienpass entsprechend anzupassen sowie nachfolgende Änderungen und Ergänzungen aufzunehmen:

 

  1. Ab 2023 können auch die nicht im Haushalt des leiblichen Kindes lebenden Väter und Mütter, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie sorgeberechtigte Großeltern mit Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Merzig einen Familienpass beantragen, sofern ein entsprechender Bezug zum Kind gegeben ist.

 

  1. Um ein Antrags- und Verlängerungsverfahren des Familienpasses mit geringem Aufwand für die Familien zu ermöglichen und den Verwaltungsaufwand beim Bürgerbüro zu minimieren, wird die Gültigkeitsdauer des Merziger Familienpasses von einem auf zwei Jahre erhöht. Eine Verlängerung ist bis zu fünf Mal möglich, bevor ein neuer Familienpass ausgestellt werden muss.

 

  1. Das Leistungsspektrum des Merziger Familienpasses wird als Anlage der Neufassung der Richtlinien aufgenommen und kann somit bei Bedarf angepasst werden, ohne dass eine weitere Änderung der Richtlinie erforderlich wird.

 

Die Neufassung der Richtlinie für den Familienpass Merzig ist als Anlage beigefügt, ebenso die Anlage „Leistungsspektrum Merziger Familienpass“.

 

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Anlagen

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