Beschlussvorlage - 2022/1613
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der ergänzenden Richtlinien der Kreisstadt Merzig zur finanziellen Förderung der kulturellen und sonstigen Vereine
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Soziales, Familie und Tourismus
- Beteiligt:
- 100 Politische Gremien und Öffentlichkeitsarbeit; 03 Rechnungsprüfungsamt; 111 Finanzmanagement; 321 Gebäude- und Grundstücksmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtrat
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Entscheidung
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22.09.2022
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Sachverhalt
Die Kreisstadt Merzig fördert die Aktivitäten der im Stadtgebiet aktiven kulturellen Vereine in vielfältiger Form.
Unter anderem werden den Vereinen bei Nutzung der städtischen Hallen die Hallenmieten und die dazugehörigen Energiekosten sehr stark vergünstigt in Rechnung gestellt.
Diese sehr stark vergünstigten Hallenmieten und Energiekosten werden bei Nutzung städtischer Hallen bzw. Hallen des Landkreises (Hallenmiete und Energiekosten entsprechen in etwa den städtischen Entgelten) noch zusätzlich mit 80% bezuschusst.
Für die Bezuschussung der Hallengebühren stehen 4.000 EUR im städtischen Haushalt zur Verfügung.
Auch wenn die finanzielle Situation für die Kreisstadt Merzig durch die Vorgaben des Saarlandpakts und insbesondere durch steigende Energiekosten und Inflation noch wesentlich herausfordernder wird, möchte die Kreisstadt Merzig die Vereine, die eine große sozialpolitische und gesellschaftliche Bedeutung In unserer Stadt haben, weiterhin umfangreich unterstützen.
Um keine Unterschiede zwischen Sportvereinen und kulturtreibenden Vereinen zu machen, schlägt die Verwaltung folgende neue Regelung vor:
Zuschüsse bei Nutzung einer städtischen Halle bzw. einer Halle des Landkreises
Bisherige Regelung:
- alle Hallen sind bis 19 Uhr kostenlos (auch keine Energiekosten)
- Zuschuss Hallenmiete: 80%
- Zuschuss Energiekosten: 80%
Neue Regelung:
- alle Hallen sind bis 19 Uhr kostenlos (auch keine Energiekosten)
- die Hallengebühr und die Energiekosten werden für Vereine nicht erhöht
- Zuschuss Hallenmiete: 80%
- Zuschuss Energiekosten: 0%