Beschlussvorlage - 2022/1612

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Vertragsbedingungen für die Benutzung der Saargauhalle, der Vereins- und Bürgerhäuser, des Dorfgemeinschaftshauses, des Pfarrzentrums Hilbringen und der Seffersbachhalle werden ab dem 1. Oktober 2022 in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form geändert.

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Sachverhalt

Die allgemeinen Vertragsbedingungen, die seit dem 27. April 2016 in Kraft sind, regeln die Anmietung der Räume und die Nutzung der Betriebsvorrichtungen und Einrichtungsgegenstände in der Saargauhalle, in den Vereins- und Bürgerhäusern, im Pfarrzentrums Hilbringen und in der Seffersbachhalle. Die relevanten Kosten, die von der Stadt erhoben werden, sind Mieten und Energiekosten, die sich in die Gruppen A, B und C aufteilen. Die Mietgruppe A wird für gewerbliche Veranstaltungen etwa Verkaufsveranstaltungen von Firmen, für Hochzeiten und sonstige Familienfeierlichkeiten wie Geburtstage, Kommunion oder Jubiläen erhoben. Unter die Mietgruppe B fallen nicht gewerbliche Veranstaltungen mit Eintritt wie Fastnacht-, Theater- oder Musikveranstaltungen mit Eintritt sowie Beerdigungen. Die Mietgruppe C wurde für nichtgewerbliche Veranstaltungen ohne Eintritt wie Konzerte oder Theatervorführungen ohne Eintritt bzw. für Vereinsfeiern eingerichtet. An den Mietkosten soll keine Veränderung vorgenommen werden.

 

Die Kosten für das Heizen mit Gas sind seit Beginn des Jahres um 70% gestiegen und werden sich mit großer Wahrscheinlichkeit weiter verteuern. Auch beim Heizöl liegen die Preise aktuell beim Doppelten des Vorjahres. Um die Belastungen für den städtischen Haushalt abzufedern, sollen die Nutzer der Vereins- und Bürgerhäuser an den zu erwartenden hohen Kosten für die Stadt beteiligt werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die in den Vertragsbedingungen festgelegten Energiekosten ab dem 01. Oktober 2022 zu verdoppeln.

Auch die Energiekosten berücksichtigen die dargestellten Mietgruppen und sind nach Mietgruppe A, B und C gestaffelt. Für die Berechnung der Energiekosten gilt ein Winter- und Sommerpreis. Die in den Richtlinien bei der jeweiligen Einrichtung zuerst genannten Energiekostenentgelte sind zu entrichten, wenn die Heizung genutzt wurde (Winterpreis). Ansonsten sind die in Klammern angegebenen Beträge zu zahlen (Sommerpreis).

Die Vertragsbedingungen sind sehr differenziert gestaltet und berücksichtigen die Belange der einzelnen Nutzergruppen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Entlastung des städtischen Haushalts durch die Verdopplung der Energiepauschalen.

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Auswirkungen auf das Klima:

Reduzierung der CO2-Belastungen

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Anlagen

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