Antrag - 2022/1599

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Anregung haben wir an den Landesbetrieb für Straßenbau weitergeleitet, der wie folgt antwortet:

Es wird davon ausgegangen, dass der Antrag auf die Ampelanlagen an folgenden Knoten abzielt:

A8/ L173 Anschlussstelle Merzig West,

A8/ L173 Anschlussstelle Merzig Ost und

L173/ Rieffstraße/ Zur Stadthalle handelt.

 

Allgemeines:

Lichtsignalanlagen sind Verkehrseinrichtungen gemäß § 43 Abs. 1 StVO. Ihr Einsatz setzt die verkehrsrechtliche Anordnung der Lichtsignalanlagen im Allgemeinen und der Signalprogramme im Besonderen voraus. Zuständig dafür ist die Straßenverkehrsbehörde. Sie darf Lichtsignalanlagen nur dort anordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist (§ 45 Abs. 9 StVO). Die straßenverkehrsrechtlichen Grundsätze der Ausgestaltung von Lichtsignalanlagen ergeben sich aus § 37 StVO sowie der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschrift.

 

Abschaltung von Lichtsignalanlagen:

Zur Thematik „Abschaltung von Lichtsignalanlagen“ darf ich das zugehörige Kapitel „7.3.1 Betriebszustände“ aus den RiLSA (Richtlinien für Lichtsignalanlagen) zitieren in dem es heisst: „Lichtsignalanlagen sollten ununterbrochen (Tag und Nacht) in Betrieb gehalten werden. Hiervon kann abgewichen werden, wenn der Grund, der zur Errichtung der Lichtsignalanlage führte, während bestimmter Zeiten entfällt und wenn vorher eingehend geprüft wurde, dass auch bei abgeschalteter Lichtsignalanlage ein sicherer Verkehrsablauf möglich ist bzw. durch das Abschalten keine anderen Gefahren entstehen.

Das Abschalten kann die Unfallwahrscheinlichkeit erhöhen. Dies trifft besonders zu für Einbiegen-/Kreuzen- Unfälle. Die entstehenden volkswirtschaftlichen Verluste können dadurch deutlich höher liegen als die bewertbaren Einsparungen und eventuelle Nutzen im Hinblick auf die Nachtruhe von Anwohnern und den Verkehrsablauf.

Im Übrigen wird besonders darauf hingewiesen, dass Nachteile der Lichtsignalsteuerung bei schwachem Verkehr durch technische Maßnahmen auch ohne das Abschalten von Lichtsignalanlagen vermieden werden können, ohne dass die Sicherheitsvorteile der Signalisierung aufgegeben werden müssen. Hierzu zählen vor allem Nachtprogramme mit kurzen Umlaufzeiten oder verkehrsabhängige Steuerungen.“

 

Die vorgeschlagenen Maßnahmen wie kurze Nachtprogramme und verkehrsabhängige Steuerung wurden selbstverständlich in Merzig realisiert.

 

Auch in der Unfallforschung wurde die Nachtabschaltung von Signalanlagen untersucht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., hat in seinem Heft Unfallforschung kompakt Nr. 7 bereits im November 2008 gezeigt, dass eine nächtliche Abschaltung von Lichtsignalanlagen zur Verschlechterung der Verkehrssicherheit, zu vergleichsweise geringen Energieeinsparungen, nur zu geringen Fahrzeiteinsparungen und damit zu marginalen Rückgängen bei Kraftstoffverbrauch, Lärmbelastung und Schadstoffbelastung führt.

Eine Abschaltung tagsüber wurde dort nicht in Betracht gezogen.

 

Technische Betrachtungen:

Das höchste Bestreben des Baulastträgers/ Betreibers der Anlagen ist es, die Verfügbarkeit (Betriebszeiten) aus Gründen der Verkehrssicherheit so hoch wie möglich zu halten. Ein zweiter wichtiger Gesichtspunkt ist der schonende Umgang mit Energieressourcen. Hierfür ist die aktuell im Einsatz befindliche LED-Technik prädestiniert, da die Ausfallhäufigkeit gegenüber alter Glühlampentechnik (Rotlampenausfälle) sehr stark abgenommen hat und sich der Energiebedarf gegenüber alter Technik um mehr als 70 % reduzieren ließ.

Auf dem Gebiet der Signalleuchten ist der technische Fortschritt noch nicht abgeschlossen. In absehbarer Zeit werden von allen Signalbauunternehmen LED-Signale mit einen Leistungsbedarf von unter 2 Watt lieferbar sein. Die in fast allen Fahrzeugen verfügbare Start- Stopp- Automatik trägt zusätzlich zur Verminderung von Schadstoff- Emissionen bei.

 

Als Anhaltspunkt möchten wir Ihnen zum Abschluss den jährlichen Bedarf an elektrischer Arbeit des Knoten L 173/ Rieffstraße/ Zur Stadthalle mitteilen.

Die Ampel ist mit LED Signalleuchten mit einer mittleren Leistungsaufnahme von 7 Watt ausgestattet.

Der aktuelle Bedarf an elektrischer Arbeit liegt dort bei rund 2.100 kWh pro Jahr.

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Anlagen

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