Beschlussvorlage - 2022/1592

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Entgeltordnung für die Nutzung von Schulturnhallen der Kreisstadt Merzig wird in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form zum 01.10.2022 geändert.

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Sachverhalt

Der Stadtrat hat 2012 die in der Anlage 1 beigefügte Entgeltordnung für die Nutzung von Schulturnhallen der Kreisstadt Merzig beschlossen. Danach werden für die Nutzung der Hallen je nach Größe und Art der Nutzung (gewerbliche und sonstige Nutzer oder Hilfsorganisationen und Vereine mit Sitz in Merzig) pro gebuchter Zeitstunde unterschiedliche Nutzungsentgelte erhoben.

In den Monaten Oktober bis einschließlich April wird zusätzlich ein Zuschlag in Höhe von einem Drittel der nicht ermäßigten Entgelte für die anfallenden Energiekosten (Heizung, Strom, Beleuchtung) erhoben.

 

Die Kosten für das Heizen mit Gas sind seit Beginn des Jahres um rund 70 Prozent gestiegen und werden sich mit großer Wahrscheinlichkeit aufgrund der im Winterhalbjahr 2022/23 zu erwartenden deutlichen Preissteigerungen wegen der Reduzierung russischer Gaslieferungen weiter verteuern. Auch beim Heizöl liegen die Preise aktuell beim doppelten des Vorjahres.

 
Für den städtischen Haushalt bedeuten die stark steigenden Energiekosten eine enorme Belastung. Diese kann nur in sehr beschränktem Maße durch weitere Einsparungen bei den bereits knapp kalkulierten Ansätzen aufgefangen werden.
Daher ist es erforderlich, dass auch die Nutzer öffentlicher Einrichtungen (in diesem Fall die Nutzer der Schulturnhallen) im gebotenen Umfang an den Mehrkosten beteiligt werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die in der Entgeltordnung vorgesehenen Energiekostenzuschläge um 100 Prozent für die gewerblichen und sonstigen Nutzer (z. B. Private oder Vereine von außerhalb des Stadtgebietes) zu erhöhen. Die angepassten Sätze sind dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf der neuen Entgeltordnung zu entnehmen.

 

Aufgrund der großen sozialpolitischen und gesellschaftlichen Bedeutung der vielfältigen Angebote der Merziger Vereine für die Bevölkerung sollte zum jetzigen Zeitpunkt davon abgesehen werden, die zu erwartende Kostensteigerung bei den Energiekosten an die Vereine weiterzugeben.


Bisher werden den Vereinen die Nutzungsentgelte und auch die Energiekostenpauschalen durch einen aus dem städtischen Haushalt finanzierten Zuschuss zu 80 Prozent erstattet. Diese Zuschüsse sollen ebenfalls angepasst werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

Die durch steigende Energiekosten für die Nutzung der Schulturnhallen außerhalb des Schulbetriebes zu erwartenden Mehrkosten können zumindest teilweise kompensiert werden.

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Auswirkungen auf das Klima:

Eine Reduzierung des Energieverbrauchs für Heizung und Beleuchtung gerade in den Wintermonaten hat eine Reduzierung des mit der Nutzung verbundenen CO2-Ausstoßes zur Folge.

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Anlagen

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