Beschlussvorlage - 2022/1544

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der als Anlage beigefügte Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie der vom Planungsbüro agstaUMWELT GmbH ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung werden gebilligt und für das Verfahren freigegeben.

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (§ 4a Abs. 3 BauGB) wird beschlossen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 03. Februar 2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rotensteiner Weg“ eingeleitet.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, hat in der Zeit vom 17. Februar 2022 bis einschließlich 21. März 2022 während der Dienststunden im Rathaus der Kreisstadt Merzig zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.

Parallel hierzu sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zur Planung gehört worden.

Die in diesem Rahmen abgegebenen Stellungnahmen werden zusammen mit den Stellungnahmen, die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung eingehen, abgewogen und beschlossen.

Die erneute Auslegung wird insbesondere erforderlich, da seitens des LUA ein Lärmgutachten gefordert wurde, dessen Ergebnisse zwischenzeitlich vorliegen und in die Planung eingearbeitet wurden. Weiterhin wurde die Baugrenze im östlichen Bereich aufgrund vorhandener Leitungen geringfügig verkleinert. Die seitens der Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Hinweise wurden ebenfalls in die Planung aufgenommen. Ebenso wurde im südwestlichen Bereich eine Altlast gekennzeichnet.

Das geforderte Lärmgutachtens ist mittlerweile erstellt und als Anlage beigefügt.

Als weitere Anlagen sind auch noch zwei umwelttechnische Berichte (Nr. 1 und Nr. 2) beigefügt.

 

Der Bebauungsplanentwurf und die dazugehörige Begründung sind entsprechend überarbeitet worden. Die überarbeiteten Pläne bedürfen aus vorgenannten Gründen einer erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit BauGB und der Behörden.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

Da die Vorhabenträgerin sich bereit erklärt hat, die Kosten für das Verfahren zu tragen, entstehen hier keine weiteren Kosten für die Kreisstadt Merzig. Ein entsprechender Kostenübernahmevertrag ist abgeschlossen.

 

Reduzieren

Auswirkungen auf das Klima:

Nähere Aussagen hierzu sind in der Begründung zum Bebauungsplan ersichtlich.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...