Beschlussvorlage - 2022/1344

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für einen Teilbereich (2) des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße“ im Stadtteil Merzig wird eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB beschlossen.

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Sachverhalt

Im Rahmen der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße“ im Stadtteil Merzig wird beabsichtigt, für den südlichen Teilbereich (Bereich ehemaliges Betriebsgelände der Straßen- und Autobahnmeisterei) zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre zu erlassen. Hiermit soll eine Einbindung in die Gesamtplanung gewährleistet und städtebauliche Fehlentwicklungen verhindert werden.

 

Danach gilt, dass im Bereich der Veränderungssperre

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

 

Im Einzelnen umfasst die Veränderungssperre folgende Grundstücke:

 

Gemarkung Merzig, Flur 25

Flurstücke Nummer: 6/2, 7, 8, 9/5 und 12/1

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Veränderungssperre entstehen keine direkten Kosten.

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Auswirkungen auf das Klima:

Durch die Veränderungssperre entstehen keine direkten Auswirkungen auf das Klima.

 

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Anlagen

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