Beschlussvorlage - 2022/1598

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Ab 2023 können auch die nicht im Haushalt des leiblichen Kindes lebenden Väter und Mütter, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Großeltern mit Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Merzig einen Familienpass beantragen, sofern ein entsprechender Bezug zum Kind gegeben ist.

 

  1. Um ein Antrags- und Verlängerungsverfahren des Familienpasses mit geringem Aufwand für die Familien zu ermöglichen und den Verwaltungsaufwand beim Bürgerbüro zu minimieren, wird die Gültigkeitsdauer des Merziger Familienpasses von einem auf zwei Jahre erhöht. Eine Verlängerung ist bis zu fünf Mal möglich, bevor ein neuer Familienpass ausgestellt werden muss.
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Sachverhalt

 

Der „Merziger Familienpass“ ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Familienpolitik in der Kreisstadt Merzig. Er wurde am 01. Mai 2005 eingeführt und leistet seither einen wichtigen Beitrag zur Familienfreundlichkeit und Attraktivitätssteigerung der Stadt Merzig. Der Merziger Familienpass ist eine freiwillige Leistung der Kommune und setzt damit ein deutliches Zeichen der Wertschätzung von Familien, Eltern ohne Trauschein, sowie Alleinerziehenden.

 

Der Familienpass kann für jedes Familienmitglied (Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und darüber hinaus für Studierende und Auszubildende mit Nachweis) beim Bürgerbüro der Kreisstadt Merzig beantragt werden und gilt jeweils für die Dauer eines Jahres.

 

Bisher werden jedoch einzelne Personen vom Merziger Familienpass ausgeschlossen und können nicht von den Vorteilen profitieren, wie z.B. der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebende leibliche Elternteil, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie sorgeberechtigte Großeltern, sofern das Enkelkind bei ihnen mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Hier strebt die Kreisstadt Merzig im Sinne einer Gleichbehandlung eine Neuregelung an.

 

Aktuell erhalten Inhaberinnen und Inhaber eines Merziger Familienpasses folgende Vergünstigungen:

 

  • Freier Eintritt in allen städtischen Museen

 

  • 25 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis bei jedem Besuch des Freizeitbereiches des Merziger „Bades“ sowie im Freibad Heilborn

 

Eine Änderung der Richtlinie für den Familienpass Merzig, in der Fassung vom 01.10.2014, ist erforderlich, da die Verknüpfung zum Windelgutschein aufgehoben wurde.

 

Mit der erforderlichen Anpassung der Richtlinien regt die Verwaltung an, die im Beschlussvorschlag genannten Beschlüsse in die Neufassung aufzunehmen.

 

Ungeachtet dessen wurde die Verwaltung vom Fachausschuss beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten gesehen werden, den Merziger Familienpass nach dem Wegfall der Verknüpfung zum Windelgutschein nochmals deutlich aufzuwerten.

 

Laut Meldedaten vom Januar 2022 gibt es in der Kreisstadt Merzig ca. 19.400 Haushalte. Davon gibt es ca. 3.000 Haushalte mit einem oder mehreren Kindern unter 18 Jahren. Insgesamt sind in Merzig knapp 5.000 minderjährige Kinder gemeldet.

 

Bis Ende 2021 wurden im Bürgerbüro 5124 Familienpass-Nummern vergeben. Jede Passnummer hat mehrere Nutzer (im Ø 3 Personen), je nach Anzahl der berechtigten Familienmitglieder. Wieviel Familienpässe inzwischen abgelaufen oder ungültig sind, ist nicht nachvollziehbar, ebenso nicht, ob und wieviel jeder Familienpass genutzt wird.

 

Gerade die Leistungen der Merziger Bäder GmbH werden jedoch vorrangig in Anspruch genommen, da jedem Familienpass-Inhaber ein Nachlass auf den Eintrittspreis von 25 % gewährt wird. Nachfolgende Nutzerzahlen der vergangenen Jahre (2020 + 2021 durch Corona verfälscht – Lockdown-Zeiten) zeigen die entsprechenden finanziellen Ausfälle, zusammengestellt von der Bäder GmbH:

 

Jahr

Nutzerzahl Familienpass

Einnahmeausfall

2021

1.911

(Stand 30.11.21 mit Lockdown)

-   3.139,56 

2020

2.672 (mit Lockdown)

-   3.945,21 

2019

7.748

- 10.401,00 

2018

7.931

- 10.478,52 

2017

8.998

- 10.574,78 

2016

9.718

- 11.544,18 

 

 

Als Familienfreundliche Kommune ist es der Verwaltung wichtig, insbesondere die Familien in Merzig zu entlasten. Um den Merziger Familienpass attraktiver zu machen, müssten an den Familienpass weitere Vergünstigungen verkoppelt werden.

 

Der Fachbereich Familie und Soziales hat sich eingehend mit verschiedenen Optionen befasst und kommt zu dem Schluss, dass es aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation finanziell nicht darstellbar ist, neue Angebote als freiwillige Leistungen der Kreisstadt Merzig aufzunehmen.

 

Es wird daher empfohlen von weiteren Vergünstigungen abzusehen und ggfs. in den kommenden Jahren weitere Möglichkeiten zu prüfen. 

 

Eine Änderung der Richtlinie für den Familienpass Merzig, in der Fassung vom 01.10.2014, erfolgt nach der Beschlussfassung .

Das Leistungsspektrum des Merziger Familienpasses wird als Anlage der Neufassung der Richtlinien aufgenommen und kann somit bei Bedarf angepasst werden, ohne dass eine weitere Änderung der Richtlinien erforderlich wird.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Vergünstigungen des Merziger Familienpasses sorgen bei den Eintrittsermäßigungen in Das Bad jährlich für Mindereinnahmen (siehe Übersicht). Eine Ausweitung der Antragsberechtigten führt letztendlich auch zu einer Steigerung bei den Mindereinnahmen.

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