Beschlussvorlage - 2022/1494
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung des bestehenden Bebauungsplans „Innenstadt Merzig Nord“ in Verbindung mit der Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB „Generationenwohnpark Trierer Straße“;
Einleitung des Verfahrens, öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 311 Stadtplanung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat Merzig
|
Anhörung
|
|
|
19.07.2022
| |||
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
21.07.2022
|
Beschlussvorschlag
- Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des bestehenden Bebauungsplans „Innenstadt Merzig Nord“ in Verbindung mit der Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Generationenwohnpark Trierer Straße“ im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB beschlossen.
- Der Entwurf der Teiländerung des Bebauungsplanes „Innenstadt Merzig Nord“ und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Generationenwohnpark Trierer Straße“, bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil sowie der Begründung wird gebilligt und
- die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
- Parallel sollen die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gem. § 4 Abs. 2 BauGB, sowie die Benachrichtigung der Nachbargemeinden gem. §2 Abs. 2 BauGB zur Auslegung erfolgen.
Sachverhalt
Die Vorhabenträgerin, die Dritte DIVACO Immobilien RP GmbH, Bahnweg 62, 74595 Langenburg, hat mit Schreiben vom 01. Juni 2022 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beantragt.
Maßgebliches Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines modernen, barrierefreien Mehrfamilienhauses unter Berücksichtigung sowohl ökologischer als auch sozialer Gesichtspunkte, im Hinblick auf die klimatische sowie demografische Entwicklung.
Das Verfahren erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass dementsprechend gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Planes und der Begründung öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sind gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur Planung zu beteiligen sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen.
Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Äußerungen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.
In der Bekanntmachung ist auf die Merkmale des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB hinzuweisen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
862,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
197,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|