Beschlussvorlage - 2021/1300

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der aktuell gültigen Fassung wird die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Unten in Irzentälchen in Grewelt“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen.
  2. Die Änderung des Bebauungsplanes soll gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und TÖB gem. § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.
  3. Der vom Planungsbüro Kernplan ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung wird gebilligt und für das Verfahren freigegeben.

 

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Sachverhalt

In der Kreisstadt Merzig ist die Errichtung einer privaten Kindertagespflege mit naturpädagogischem Konzept (vergleichbar mit einem „Waldkindergarten“) geplant. Das für diesen Zweck beabsichtigte Baugrundstück, welches dann als Standort für eine Schutzhütte genutzt werden soll, befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Unten in Irzentälchen in Grewelt“ (aus dem Jahr 1976).

In diesem Bereich sind aktuell eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Gärten und Vorgärten“ festgesetzt, sowie Überschneidungen der angrenzenden Baufenster eines „Allgemeinen Wohngebietes“ vorhanden. Daher bedarf es der Teiländerung des Bebauungsplanes „Unten in Irzentälchen in Grewelt“, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen.

 

Da sich die Flächen vollständig in privatem Eigentum befinden, hat sich die Eigentümerin, welche die Kindertagespflege auch selbst betreiben will, bereit erklärt, das Büro Kernplan GmbH zu ihren Lasten für die Durchführung des Verfahrens zu beauftragen.

 

Da es sich bei der Änderung des Bebauungsplanes um eine Nachverdichtung handelt, auf die die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB zutreffen, wird die Änderung im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 kann von den frühzeitigen Beteiligungsschritten gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

Ein Umweltbericht und eine zusammenfassende Erklärung sind ebenfalls nicht erforderlich.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der aktuell gültigen Fassung ist der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Unten in Irzentälchen in Grewelt“, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung öffentlich auszulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie gemäß § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und parallel an der öffentlichen Auslegung zu beteiligen.

Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ist gem. § 13a Abs. 3 Nr. 1 und 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Anregungen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift vorgebrachtwerden können, ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Da die Vorhabenträgerin sich bereit erklärt hat, die Kosten für das Verfahren zu tragen, entstehen hier keine weiteren Kosten für die Kreisstadt Merzig.

 

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Auswirkungen auf das Klima:

Nähere Aussagen hierzu erfolgen in der Begründung zum Bebauungsplan.

 

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Anlagen

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