Beschlussvorlage - 2022/1390

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Kreisstadt Merzig beantragt gemäß des Beschlusses der Schulkonferenz der Grundschule St. Josef die Einrichtung eines Freiwilligen Ganztagsschulangebotes als Ergänzung zum vorhandenen Hortangebot.

 

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Sachverhalt

Die Nachmittagsbetreuung an der zweizügigen Grundschule St. Josef Merzig wird seit Jahren durch ein Hortangebot mit fünf Gruppen (drei lange zwei kurze Gruppen mit zusammen 90 Betreuungsplätzen) gewährleistet. Als einziges schulisches Betreuungsangebot besteht hier auch die Möglichkeit einer Betreuung bis 18.00 Uhr. Die ständige Zunahme des Betreuungsbedarfs sowohl für lange, als auch kurze Betreuungsangebote hat dazu geführt, dass hier regelmäßig lange Wartelisten mit bis zu 30 Kindern bestehen, denen kein Platz angeboten werden kann. 

Auf Vorschlag der Schule hat sich das Sozialwerk Saar-Mosel gGmbH als Träger des Hortangebotes nach Rücksprache mit dem Schulträger Ende letzten Jahres mit dem Bildungsministerium in Verbindung gesetzt, um die Möglichkeit der Einrichtung eines ergänzenden FGTS-Angebotes zu klären, das den bestehenden Bedarf auch mittel- bis langfristig decken soll. Die Trägerschaft eines möglichen FGTS-Angebotes sollte ebenfalls beim Sozialwerk Saar-Mosel angesiedelt sein, um die notwendige Abstimmung zwischen der Schule und beiden Betreuungsangeboten zu gewährleisten. 

Die Möglichkeit eines FGTS-Betriebs wurde durch das Ministerium grundsätzlich bejaht, wenn die hierzu erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden können. Angedacht ist (abhängig vom tatsächlichen Bedarf der Eltern) ein zweigruppiges Angebot mit einer langen (bis 17.00 Uhr) und einer kurzen (bis 15.00 Uhr) Gruppe mit jeweils bis zu 20 Betreuungsplätzen. Nach den Vorgaben der Ganztagsschulverordnung muss ein FGTS-Angebot mindestens eine lange Gruppe umfassen. Die Stellungnahme des MBK ist als Anlage beigefügt.

Von Seiten des Schulträgers müssen für ein solches Angebot die sachlichen Voraussetzungen (Gruppenraum für lange Gruppe, Essraum mit Ausgabeküche für Mittagessen, Ausstattung der Räume, Sachkostenzuschuss pro Gruppe) geschaffen werden. Dies ist nach gemeinsamer Begehung mit Schule, Einrichtungsträger und Schulträger möglich. Die Schule stellt einen bisher von ihr genutzten Förderraum und die Lehrerküche dauerhaft zur Verfügung. Die Hausaufgabenbetreuung erfolgt in den gegenüberliegenden Klassenräumen. Erforderliches Mobiliar kann von der Schule aus vorhandenem Bestand zur Verfügung gestellt werden, lediglich eine neue Wärmetheke muss beschafft werden.  

Um bereits im kommenden Schuljahr 2022/23 ein zusätzliches FGTS-Angebot einrichten zu können muss das erforderliche Genehmigungsverfahren jetzt zügig auf den Weg gebracht werden. Nach dem erfolgten Beschluss der Schulkonferenz (siehe Anlage) muss jetzt der Stadtrat entscheiden, damit die Stadt als Schulträger den entsprechenden Antrag ans Ministerium stellen kann.

Der Träger des FGTS-Betriebs stellt jährliche Anträge zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten. Diese müssen normalerweise bis zum 15.04. eingereicht werden. Wenn der Fachausschuss die entsprechende Empfehlung ausspricht wird das Sozialwerk Saar-Mosel (vorbehaltlich der abschließenden Beschlussfassung des Stadtrates) den entsprechenden Antrag stellen und die hierzu erforderlichen Unterlagen einreichen. So müssen auch die Kinder, die am Angebot teilnehmen sollen, namentlich benannt sein. Schule und FGTS-Träger haben sich bereits abgestimmt, um die Eltern (Familien auf der Warteliste für den Hort und neue Schülerinnen und Schüler des 1. Schuljahres) zu informieren und zu beraten. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Für die neue FGTS fallen jährlich Sachkostenzuschüsse von 1.500 € an. Weitere Kosten entstehen für die Erstausstattung (Wärmetheke) und ggfs. in Folgejahren für weitere Ausstattung. Die Investitionen für 2022 können aus vorhandenen Ansätzen finanziert werden.

 

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Auswirkungen auf das Klima:

Keine.

 

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Anlagen

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